Stiftung Warentest gibt Tipps zur Steuererklärung

  1. 18.01.2012 15:32
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Lohnabrechnung
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In den vergangenen Jahren musste das Finanzamt Arbeitnehmern durchschnittlich 800 € zurückzahlen. Viele Arbeitnehmer haben beim Finanzamt für 2011 sogar noch ein Guthaben, da sie viele Ausgaben im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsplatz vorfinanziert hatten.

Ab 1.000 € Werbungskosten lohnt es sich
Sobald die Werbungskosten in der Summe mehr als 1.000 € ausmachen, zahlen sich die Nachweise für Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung und andere Werbungskosten später in bar aus. So können Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Bahn- oder Mitfahrer allein für ihren Weg zur Arbeit über 1.000 € geltend machen, wenn sie nur 15 km von ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen.

Auch einige Positionen, die in der Nebenkostenabrechnung auftauchen, können von der Steuer abgesetzt werden. Gleiches gilt für Rechnungen für Handwerker-oder und ähnliche Dienstleister, die Arbeiten im Haushalt verrichtet haben.

Eine Aussicht auf Erstattung haben darüber hinaus Eltern für den Fall, dass die Freibeträge für das Kind günstiger sind als das Kindergeld. Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Geburtstag sowie grundsätzlich für behinderte Kinder sind ebenfalls abzugsfähig.

Elektronische Steuererklärungen werden häufig schneller bearbeitet
Erfahrungsgemäß ist die Bearbeitungszeit von online-Steuererklärungen oft kürzer. Zur elektronischen Steuererklärung wird das kostenfreie Programm ELSTER des Finanzamtes empfohlen. Natürlich kann auch ein gekauftes Formular genutzt werden. In beiden Fällen muss die Erklärung beim Finanzamt bis spätestens 31. Mai 2012 eingehen. Um Verspätungszuschläge zu vermeiden, sollte bei Bedarf rechtzeitig vorher um Fristaufschub nachgesucht werden - schriftlich.

In der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest sowie online unter
www.test.de/steuererklaerung geben die Tester der Stiftung Warentest Arbeitnehmern, Familien, Sparern und Rentnern vielfältige Tipps für die Steuererklärung 2011.




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