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Für viele reicht die Rente nicht zum Lebensunterhalt aus, sodass Eigenheimbesitzer meist einen Verkauf der Immobilie in Erwägung ziehen, um von dem Verkaufserlös die Rente aufzubessern. Es geht aber auch anders: Mit der Immobilienrente ist das Wohnen im Eigenheim weiterhin möglich.
Die Rente ist für viele nicht ausreichend, um einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Hausbesitzer sahen sich daher häufig gezwungen, die Immobilie zu verkaufen und den Verkaufserlös zur Aufbesserung der Rente zu nutzen. Dies ist jedoch nicht unbedingt notwendig, denn mit der Immobilienrente kann das Eigenheim zu Geld gemacht werden und dennoch auf einen Umzug verzichtet werden. Das Prinzip ist einfach: Die Immobilie wird mit einem einmaligen Kredit beliehen, der nicht in Raten zurückgezahlt werden muss, oder es wird eine monatliche Rentenauszahlung mit der Bank bzw. dem Kreditinstitut vereinbart. Die verschiedenen Modelle der Immobilienrente wurden von der Zeitschrift Finanztest untersucht, das Ergebnis steht in der Februar-Ausgabe oder im Internet unter
www.test.de/immobilienrente zur Verfügung.
Umkehrhypotheken für die Immobilienrente
Das Prinzip der Immobilienrente basiert auf einer Umkehrhypothek. Das Darlehen, mit dem die Immobilien beliehen wird, ist erst dann zusammen mit den Zinsen fällig, wenn der Eigentümer verstirbt, endgültig aus dem Eigenheim auszieht oder das Haus veräußert. Das Geld wird der Bank dann aus dem Verkaufserlös des Hauses zurückgezahlt. Falls die Erben das Haus behalten wollen, müssen die Schulden durch diese entsprechend getilgt werden. Diese Variante der Umkehrhypothek zur Aufbesserung der Rente durch die Immobilienrente wurde bisher nur von der Immokasse auf überregionaler Ebene präsentiert. Seit 2012 bietet auch die R+V-Versicherung die Immobilienrente überregional in der ganzen Bundesrepublik an. Die Konditionen sind dabei jedoch nicht zu unterschätzen, denn die R+V-Versicherung setzt dabei voraus, dass sich die Immobilien in einer wertstabilen Lage befinden und deren Marktwert nicht unter 250.000 € liegt. Des Weiteren müssen die Immobilien gut erhalten und schuldenfrei sein. Für den Hausbesitzer, der die Immobilienrente nutzen möchte, ist ein Alter zwischen 65 und 80 Jahren vorausgesetzt. Eine andere Alternative ist zudem die Veräußerung der Immobilie unter Vereinbarung eines Wohnrechts und einer Rente. Diese Variante wird von der Stiftung Liebenau angeboten.
Beispielrechnungen
Für einen Mann mit 75 Jahren wurde bei einer schuldenfreien Immobilie, die einen Wert von 300.000 € hat, wurde eine Immobilienrente in Höhe von knapp über 600 € ermittelt, für eine Frau mit 70 Jahren ergibt sich bei den ansonsten gleichen Bedingungen eine Immobilienrente von knapp über 360 €.