Gesetzliche Regelung der Honorarberatung im Finanzmarkt gefordert

  1. 23.01.2012 14:31
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine faire Alternative zur provisionsgesteuerten Finanzvermittlung. Die SPD hatte im Vorfeld einer Bundestagsdebatte einen entsprechenden Antrag gestellt, den der vzbv als Grundlagenpapier begrüßt.

Da die Bundesregierung bislang die zugesagte Regelung schuldig geblieben ist, fordert Gerd Billen, Vorstand des vzbv, eine gesetzliche Regulierung der Finanzberatung auf Honorarbasis. Als Kontrollgremium schlägt er die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor.

Provisionsgesteuerte Finanzvermittlung
In der aktuellen Situation agieren nach Ansicht des vzbv im Wesentlichen Verkäufer, die bestimmte Produkte vertreiben. Da das Gros dieser Verkäufer an ausgeschütteten Provisionen verdiene, fehle es an einer tatsächlichen Finanzberatung auf Honorarbasis.

In der Konsequenz würden Beratungsgespräche eben gerade nicht bedarfsgerecht durchgeführt und ihr Ergebnis sei mitnichten offen. Daher fordert der Verband einen gesetzlichen Rahmen, der die Honorarberatung stärkt. Perspektivisch müsse das Modell des provisionsgesteuerten Vertrieb auslaufen.

Konkrete Forderungen des vzbv
Zur Herstellung einer Rechtssicherheit für die Verbraucher, schlägt Billen zunächst eine gesetzliche Definition des Berufsbildes in der Finanzberatung vor. Nachzuweisende Qualifikationen seien dabei unabdingbar. Die Finanzberater auf Honorarbasis sollten von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beaufsichtigt werden.

Eine veritable Beratung lasse sich nur dann gewährleisten, wenn diese unabhängig von Provisionen sei. Der Verband schlägt daher eine Angebotspflicht für provisionsfreie Nettotarife vor. Hilfreich sei die unterstützende gesetzliche Verankerung umfassender vorvertraglicher Informations- und Aufklärungspflichten des Finanzberaters in Form einer Leistungsbeschreibung und seiner Vergütung.




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