Restwertklausel vieler VW-Leasingverträge ungültig

  1. 26.01.2012 08:58
  2. Auto
  3. Tarifeverzeichnis

Unverständliche Restwertklausel schlicht ungültig

Nicht selten kommt es am Ende eines Leasingvertrages zu einem vielzitierten "Ende mit Schrecken." Dann nämlich, wenn dem Leasingnehmer die Differenz zwischen vertraglich vereinbartem und tatsächlichem Restwert des Fahrzeuges in Rechnung gestellt wird.

VW-Leasing enthält oft ungültige Klauseln
Im Urteil des Landgerichts Saarbrücken zum Aktenzeichen 13 S 123/11 wurde die entsprechende Klausel in den Leasingverträgen des Automobilkonzerns Volkswagen für ungültig erklärt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass unklar und unverständlich formulierte Klausel einen Nachteil für den Leasingnehmer darstelle.

Leasingnehmer sollten daher schleunigst ihre Verträge auf eine solche Restwertklausel hin überprüfen. Ist auch die entsprechende Klausel in ihrem Vertragswert nicht klar und verständlich formuliert, mag sie gleichermaßen ungültig sein.




22.02.Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bis Mitte 2013
22.02.Krankenkassen schwimmen im Geld – Versicherte gehen leer aus
Tipp: Frauen werden bei Parkplatzvergabe bevorzugt behandelt
22.02.Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz bringt Erleichterungen für Sparer
22.02.Strom- und Gasanbieterwechsel wird einfacher

Tipp: BGH-Urteil: Versicherung kommt für Schaden an Mietwagen auf
16.02.Finanztest: Gute Motorradversicherung muss nicht teuer sein
13.02.Punkte in Flensburg: Neues System in Sicht
Tipp: Kein Strafzettel bei zugeschneiter Windschutzscheibe
07.02.Hohe Benzinpreise bereits zu Jahresbeginn