PKV-Verband betrachtet mehr Rechte für PKV-Versicherte skeptisch

  1. 07.02.2012 11:14
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Den Änderungsvorschlägen für gesetzlich Versicherte folgen nun Vorschläge für PKV-Patienten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte einen etwa 15-seitigen Gesetzesentwurf zur Verbesserung auch deren Position vor.

"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften"
Nach gültigem Recht können privat Versicherte ihren Selbstbehalt erst nach Ablauf einer Drei-Jahres-Frist kündigen, wenn dieser nicht in eine Beitragsreduzierung resultiert. Der Entwurf räumt Versicherten im Basistarif ein unmittelbares Recht ein.

Auch sollen Privatpatienten künftig im Vorfeld einer ambulanten Behandlung, deren Kosten 3.000 € übersteigen, um Kostenübernahme gemäß Heil- und Kostenplänen nachsuchen können, wie sie für Dentisten längst gang und gäbe sind. Des Weiteren sollen sie nicht nur einen, sondern zwei Monate Zeit zur Kündigung bekommen, wenn Beitragserhöhungen anstehen. Darüber hinaus hält der Entwurf für dringende Fällen eine Reaktionsfrist von zwei Wochen fest.

Debeka begrüßt Vorhaben
Wie dpa berichtet, begrüßte ein Sprecher des Marktführers Debeka die Vorschläge der Ministerin. Eine Vielzahl der geplanten Vorgaben werde ohnehin längst umgesetzt. Außerdem hält man eine schnelle Kündigung des Selbstbehaltes ebenfalls für sinnvoll, wenn dieser eben nicht zu einer Beitragssenkung führe.

Einen steigenden Aufwand für die Erstellung von Heil- und Kostenplänen hält man bei der Debeka deswegen für unwahrscheinlich, weil die Anzahl relevanter Behandlungen jenseits der 3.000 €-Grenze bei niedergelassenen Ärzten niedrig sei.

Skepsis und Ablehnung beim PKV-Verband
Ganz anders die ablehnende Einschätzung des PKV-Verbands. In Bezug auf die Auskunft zur Kostenübernahme befürchtet man für die ambulante Behandlung deutlichen bürokratischen Mehraufwand. Grundsätzlich sieht man darüber hinaus darin einen Widerspruch zum gängigen Procedere, den Versicherten Kosten im Nachhinein zu erstatten.

Als Manko für die Planungssicherheit werden im übrigen sowohl die schwammige Definition für "dringende Behandlung" sowie die neuen Kündigungsmöglichkeiten bei Selbstbehalten im Basistarif moniert.




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