Am 23.01.2012 haben die Drogeriemarktkette Schlecker und am 26.01.2012 das dazugehörige Unternehmen IhrPlatz die Insolvenzeröffnung beantragt. Das Aktenzeichen des vorläufigen Insolvenzverfahrens von Schlecker beim Amtsgericht Ulm lautet 1 IN 24/12. Im Zuge der derzeit laufenden Planinsolvenz verhandelt der vorläufige Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz mit den Gläubigern um den Weiterbestand des Unternehmens.
Geschäfte offen – Gutscheine schnell einlösen
In den Schlecker-Filialen kann nach wie vor eingekauft werden. Gutscheine sollen nach diversen Problemen inzwischen wieder einlösbar sein. Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Forderungen aus den Gutscheinen allerdings an die Adresse des Insolvenzverwalters gerichtet werden. Reicht die Insolvenzmasse aus, bekommt der Gutschein-Inhaber eine bestimmte Quote ausgezahlt. Dem voraus geht jedoch ein hoher bürokratischer Aufwand, der bei geringen Forderungen kaum lohnt.
Will der vorläufige Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse zusammenhalten, kann es sein, dass er bereits jetzt weitere Einlösungen von Gutscheinen unterbindet.
Gutscheinbesitzer sollten sich deshalb vorsichtshalber baldmöglichst an die nächste Schlecker-Filiale wenden und versuchen, ihren Gutschein einzulösen.