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Die Bundesnetzagentur macht für Verbraucher das Wechseln des Strom- oder Gasanbieters einfacher. Ab dem 1. April darf ein Wechsel künftig höchstens drei Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem kann der Vertragsbeginn mit neuen Energieversorgern künftig frei vereinbart und auf einen beliebigen Werktag nach Wunsch gelegt werden.
Bislang konnte man seinen Anbieter immer nur zum Monatsersten wechseln. Mit der Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber, für die der neue Lieferant zuständig ist, beginnt die 3-Wochen-Frist zu laufen.
Experten empfehlen den Verbrauchern, die neuen Regelungen in Anspruch zu nehmen. Zum einen wird der Wettbewerb dadurch angeregt, zum anderen können die Energieversorger ermuntert werden, günstigen und umweltfreundlichen Tarife anzubieten.
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