Vorsorgeleistungen und Rehabilitationen für Eltern und Kinder sollen künftig von den gesetzlichen Krankenkassen einheitlicher behandelt werden. Dafür sorgt die neu überarbeitete Begutachtungsrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes. Unter Mitwirkung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken und des Müttergenesungswerks erfüllt der GKV-Spitzenverband damit einen Auftrag des Gesundheitsausschusses des Bundestages und des Bundesgesundheitsministeriums.
Gemeinsame Bewertung
Die Bewertungsmaßstäbe für Leistungen, die Eltern und Kinder gewährt bekommen, werden mit der überarbeiteten Richtlinie angeglichen. Einheitliche Umsetzungsempfehlungen sollen die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen erleichtern. Dazu gehören ein anschaulich abgebildeter Begutachtungsablauf und klärende Informationen.
Gesundheitliche Störungen bei Müttern und Vätern wie Ehe- und Partnerschaftsprobleme sind ganz konkret dargelegt, so dass solche Belastungssituationen in das Genehmigungsverfahren mit einfließen. Geklärt wird auch, dass z.B. der Grundsatz "ambulant vor stationär" bei solchen Maßnahmen unbeachtet bleiben muss.