Eltern-Kind Vorsorgeleistungen sind künftig einheitlicher

  1. 15.02.2012 14:25
  2. Gesetzliche Krankenversicherung
  3. Tarifeverzeichnis

Vorsorgeleistungen und Rehabilitationen für Eltern und Kinder sollen künftig von den gesetzlichen Krankenkassen einheitlicher behandelt werden. Dafür sorgt die neu überarbeitete Begutachtungsrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes. Unter Mitwirkung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken und des Müttergenesungswerks erfüllt der GKV-Spitzenverband damit einen Auftrag des Gesundheitsausschusses des Bundestages und des Bundesgesundheitsministeriums.

Gemeinsame Bewertung
Die Bewertungsmaßstäbe für Leistungen, die Eltern und Kinder gewährt bekommen, werden mit der überarbeiteten Richtlinie angeglichen. Einheitliche Umsetzungsempfehlungen sollen die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen erleichtern. Dazu gehören ein anschaulich abgebildeter Begutachtungsablauf und klärende Informationen.

Gesundheitliche Störungen bei Müttern und Vätern wie Ehe- und Partnerschaftsprobleme sind ganz konkret dargelegt, so dass solche Belastungssituationen in das Genehmigungsverfahren mit einfließen. Geklärt wird auch, dass z.B. der Grundsatz "ambulant vor stationär" bei solchen Maßnahmen unbeachtet bleiben muss.





25.05.Schwartau Fruttissima Testsieger unter den Erdbeerkonfitüren
25.05.Deutsche bevorzugen bei Immobilienkredit kurze Laufzeit
25.05.Krankenkassen-Zuschuss für Zahnreinigung muss beantragt werden
Tipp: Internet: Eltern haften für Filesharing ihrer Kinder
25.05.Einspeisevergütung für private Solaranlagen bleibt unverändert

25.05.Krankenkassen-Zuschuss für Zahnreinigung muss beantragt werden
23.05.Gesetzliche Krankenversicherung: Finanztest stellt zusätzliche Kassenleistungen auf den Prüfstand
16.05.Auch E-Zigaretten gefährden die Gesundheit
14.05.Krankenkassen zur Beitragsrückzahlung aufgefordert
09.05.Krankenkassen müssen nicht jede Spezialbehandlung bezahlen