Dr. Phillip Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, will mit den neuen Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts den Wettbewerb unter Strom- und Gasanbietern stärken.
Die Verpflichtung zur Grundversorgung soll den Kunden dabei die notwendige Sicherheit für einen Wechsel geben. Zudem wurden die Bedingungen den Praxisbedarfen angepasst.
Die Verordnungsänderung muss noch vom Bundesrats bestätigt werden und kann im Anschluss an die Verkündung in Kraft treten.
Weniger Bürokratie und verkürzte Fristen
Während Kunden bislang eine Frist von einem Monat zum Monatsende in Kauf nehmen mussten, können sie ihren Vertrag künftig binnen 2-Wochen-Frist auflösen. Eine Anpassung der Vorgaben an die Unternehmen zur Zusammenarbeit bei der Abwicklung des Lieferantenwechsels lässt zu, dass der Gesetzgeber für den Wechsel insgesamt einen Abwicklungszeitraum von maximal 3 Wochen zulässt. Ebenfalls ein Novum.
Auch der Weg zum Neuvertrag ist gänzlich unbürokratisch. Meist trägt der neue Gas- oder Stromlieferant sogar für die Kündigung des Altvertrages Sorge. Hierzu bedarf es lediglich Angaben zu Name des alten Anbieters, Zählernummer, Kundennummer und letztem Jahresverbrauch.
Schlichtungsstelle Energie
Im Falle auftretender Probleme ist die Schlichtungsstelle Energie zur kostenlosen Vermittlung verpflichtet. Sie wurde im November anerkannt. Die Energieversorgungsunternehmen müssen auf Beschwerdemöglichkeiten sowie die Schlichtungsstelle Energie hinweisen.
Es ist davon auszugehen, dass der gesamte Markt durch diese Maßnahme belebt wird. Schließlich müssen sich sämtliche Versorger an der neuen Frist messen lassen.