Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz bringt Erleichterungen für Sparer

  1. 22.02.2012 10:58
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Altersvorsorge
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Die Nachfrage nach Riester-Verträgen ist rückläufig. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Instituts Allensbach. So waren im vergangenen Jahr nur noch 20 % der Befragten davon überzeugt, die Riester-Rente lohne sich. Zum Vergleich: Noch im Jahr 2008 waren doppelt so viele dieser Auffassung.

Die andauernde Kritik an Riester-Verträgen führt jetzt offensichtlich zu politischen Konsequenzen. So wird Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der CDU, in Kürze einen 19-Punkte-Maßnahmenkatalog für ein "Altersvorsorgeverbesserungsgesetz" vorlegen, wie die "Rheinische Post" berichtete. Die Produkte sollen weniger kompliziert, transparenter und rentabler werden.

Gefördertes Altersvorsorgevermögen mit wenig Steuermindereinnahmen
Davon ausgehend, dass die gesetzliche Rente den Lebensunterhalt im Alter nicht ausreichend wird decken können, macht der Staat die Riester-Rente durch die Förderung zu dem Instrument, um die entstehenden Vorsorgelücke zu schließen.

So fördert er jeden Riester-Vertrag in Form einer Zulage von bis zu 154 € pro Jahr. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 €, ältere Kinder werden mit bis zu 185 € zusätzlich bedacht. Steuerlich werden Riester-Sparer begünstigt: sie können bis zu 2.100 € jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Das neue Gesetz soll insgesamt nur marginale Auswirkungen auf Steuereinnahmen haben. Daher seien Details noch mit dem Bundesfinanzministerium auszuhandeln. Vorgesehen sei außerdem die Anhebung der Förderhöchstgrenze der sogenannten Rürup-Rente von aktuell 20.000 auf 24.000 Euro per annum.

Förderung des Wohneigentums
Seit 2008 wird auch Wohneigentum gefördert. Im Maßnahmenkatalog sind daher weitere Erleichterungen für diejenigen Sparer vorgesehen, die mit der Riester-Zulage ihre eigene Immobilie finanzieren wollen. Während bis dato nur direkt zu Beginn der Auszahlungsphase Entnahmen aus dem Riester-Topf für den Kauf oder die Entschuldung einer Immobilie genutzt werden dürfen, sieht die Neuerung eine künftig jederzeit mögliche Entnahme vor.

Pfändungsschutz bei einer Privatinsolvenz
Ein Pfändungsschutz im Falle einer Privatinsolvenz soll das angesparte Riester-Vermögen schützen. Auch die Absicherung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit solle künftig bevorzugt steuerlich abgesetzt werden können.

Ein "standardisiertes anbieterübergreifendes Produktinformationsblatt" mit gesetzlich vorgeschriebenem Inhalt und Gestaltung soll den langjährigen Forderungen nach Transparenz und Verständlichkeit der Produkte Rechnung tragen.




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