Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wichtiger denn je

Berufsunfähigkeitsversicherungen – nicht nur für Arbeitnehmer aus Riskogruppen wichtiger denn je. Schließlich ist jeder 4. Erwerbstätige im Verlaufe seines Berufslebens davon bedroht.

In einer Zeit, in der 25 % aller Arbeitnehmer, also jeder Vierte, im Laufe seines Berufslebens von Arbeitsunfähigkeit bedroht sind, ist eine frühzeitige Information über den Fall der Fälle und mögliche Absicherungen unabdinglich.

Für nach dem 1. Januar 1961 Geborene sieht der Gesetzgeber lediglich einen Anspruch auf eine zweistufige Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit vom gesundheitlichen Zustand vor. Das finanzielle Risiko, das durch die Unfähigkeit im ausgeübten Beruf weiter zu arbeiten entsteht, lässt sich einzig durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abfedern.

Absicherung von hohem Stellenwert
Statistiken zufolge sehen sich 25 % aller Arbeitnehmer irgendwann einem Unfall, einem Rückenleiden oder den Folgen eines Burnouts gegenüber, mit der Folge: Arbeitsunfähigkeit. Unter den Betroffenen ist dies ein finanziell besonders schwerer Schicksalsschlag für all diejenigen Familien, in denen es nur einen Verdiener gibt.

Sich eine Markttransparenz über die Angebote, deren Notwendigkeit und Inhalte zu verschaffen, sollte daher für jeden Erwerbstätigen obligatorisch sein. Ein besonderes Risikobewusstsein sollten allerdings Lehrer, Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Ärzte und Polizeibeamte entwickeln. Schließlich zählen sie ob ihrer seelisch und körperlich belastenden Berufe zu sogenannten Risikogruppen, deren Gesundheit in besonderem Maße gefährdet ist.

Private Vorsorge treffen
Die staatlichen Zuwendungen reichen nicht mehr aus, wenn der Betroffene gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf weiterhin auszuüben. Private Vorsorge kann man auf vielfältige Weise treffen. Es wird empfohlen, darauf zu achten, dass die Vertragslaufzeit bis zum Eintritt in den Ruhestand vereinbart wird.

Beispielsweise lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Renten- oder Lebensversicherung kombinieren. Die Beiträge werden am Renteneintrittsalter, dem Beruf und dem Gesundheitszustand des zu Versichernden bemessen.