Gerichtsurteil fordert Neuberechnung der Durchleitungsgebühren für Strom und Gas

Die Tragweite der Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Neuberechnung der Durchleitungsgebühren durch die Bundesnetzagentur bleibt abzuwarten. Steigen Strom und Gaspreise abermals?

Der Klage etwa der Hälfte der deutschen Netzbetreiber gegen die Bundesnetzagentur wegen mängelbehafteter Kalkulation der Durchleitungsgebühren für Strom und Gas gab das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf jetzt statt. Müssen Verbraucher in der Folge Preisanhebungen befürchten?

Durchleitungsgebühren für Strom- und Gas bislang zu niedrig kalkuliert
Die Energieversorger zahlen sogenannte Durchleitungsgebühren für Strom und Gas an die Netzbetreiber, die in die Kalkulation der Strom- und Gaspreise einfließen. Im Hinblick auf den Bau der Strom- und Gasnetze werde in Deutschland bislang allerdings auf die vergleichsweise moderate Preisentwicklung des produzierenden Gewerbes Bezug genommen. In der Schweiz ist das anders.

Auch hier sind die Netzbetreiber jetzt der Auffassung, man müsse Preisvorstellungen aus dem Baugewerbe zugrunde legen. Schließlich habe man hier einen deutlich stärkeren Preisanstieg zu verzeichnen. Dieser Argumentation der 300 deutschen Netzbetreiber folgte das OLG Düsseldorf und entschied, dass die kalkulierten Kosten tatsächlich zu niedrig angesetzt gewesen seien. Die Durchleitungsgebühren müssen jetzt neu berechnet werden.

Tragweite der Entscheidung ist noch nicht abzusehen
Gegen das Urteil kann die Bundesnetzagentur Rechtsmittel einlegen. Zunächst, so ein Sprecher, wolle man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Erlangt das aktuelle Urteil Rechtskraft, dürfen die Netzbetreiber höhere Durchleitungsgebühren verlangen. Für Verbraucher bedeutet das eine erneute Anhebung der Strom- und Gaspreise.

Schlimmstenfalls könnte es Nachforderungen geben, die rückwirkend auf die letzten 5 Jahre gestreckt werden könnten. Inoffizielle Schätzungen gehen in diesem Fall von einer Größenordnung von mehreren hundert Millionen Euro aus.

Auswirkungen für Verbraucher
Auch wenn die Forderungen zu Lasten der Strom- und Gasanbieter gingen, könnte mit einer Umlage auf die Verbraucher gerechnet werden. Betroffene Kunden sollten sich im Bedarfsfall an ihre Verbraucherzentrale werden. Da die Gesamtkalkulation in der Regel für Kunden nicht transparent ist, könnte die Verbraucherzentrale wenigstens feststellen, ob eine Preiserhöhung des Anbieters durch erhöhte Netzentgelte gerechtfertigt ist.