Geld unter Freunden verleihen: Nur 50 Prozent bekommen ihr Geld zurück

Viele privaten Darlehensgeber haben Schwierigkeiten geliehenes Geld zurück zu erhalten. Ein Darlehensvertrag sollte zwingend abgeschlossen werden.

Laut einer Postbank-Umfrage hat jeder dritte Deutsche bereits einmal 1.000 EUR und mehr verliehen. Wenn es an Freunde verliehen wird, steht die Chance lediglich 50:50 das Geld ohne Probleme wieder zurück zu erhalten.

Sollte man Freunden Geld leihen?
Einer aktuellen, von der Postbank in Auftrag gegebenen, Emnid-Umfrage zufolge, erhalten lediglich etwas mehr als 50 % derjenigen, die 1.000 EUR und mehr im Freundes- und Bekanntenkreis verliehen haben, Ihr Geld problemlos zurück. 15% sahen von dem geliehenen Geld an Freunde überhaupt nichts mehr wieder. Innerhalb der Familie gibt es wesentlich positivere Erfahrungen. Bei ca. 80 Prozent gab es überhaupt keine Probleme mit der Rückzahlung, lediglich sieben Prozent erhielten ihr Geld nicht zurück.

Wenn man denkt, dass es sich lediglich um kleinere Beträge handelt, irrt. Bei nahezu der Hälfte des verliehenen Geldes handelt es sich um Summen zwischen 1.000 und 3.000 EUR, bei einem weiteren Viertel handelt es sich um 3.000 bis 5.000 EUR und jeder Sechste verlieh zwischen 5.000 und 10.000 EUR.

Ein Darlehensvertrag ist wichtig
Der Postbank-Experte Friedrich-Wilhelm Klempt rät: "Auch wenn man gegenüber Freunden und Familienmitgliedern kein Misstrauen signalisieren will, sollten zumindest größere private Darlehen immer schriftlich fixiert werden, sonst besteht die Gefahr, dass das persönliche Verhältnis durch Unstimmigkeiten bei der Rückzahlung nachhaltig gestört wird."

Da es keine gesetzlichen Vorschriften für einen Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen gibt, genügt eine formlose Vereinbarung vollkommen aus. Diese sollte aber, so Klempt, von beiden Parteien, in jedem Fall aber vom Schuldner unterschreiben sein. In dieser Vereinbarung sollte klar der Darlehensgeber und -nehmer, der Betrag, das Datum der Auszahlung und die Laufzeit und Bedingung für die Rückzahlung und eventuelle Verzinsung enthalten sein, so Klempt.

Es ist wichtig, den Zeitpunkt der Rückzahlung festzulegen, wenn dies nicht getan wurde, wird ein Darlehen auch bei Privatleuten erst nach Kündigung zur Rückzahlung fällig. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

Im Falle, dass sich der Schuldner gegen die Rückzahlung sträubt, der der Darlehensgeber gegen ihn ein Mahnverfahren einleiten. Man beachte auch die Verjährungsfrist von drei Jahren!

Der Umfrage zufolge, verleiht allerdings die Mehrheit der Deutschen (fast 60 %) generell keine größeren Geldbeträge.