Elektronische Lohnsteuerkarte wird ab 2013 schrittweise eingeführt

Sobald Arbeitgeber das elektronische Verfahren einsetzen, geht es mit Elstam los. Elektronische Lohnabrechnungen und Lohnsteuerkarten lösen das bisherige Verfahren ab.

Hatte eine Panne im vergangenen Jahr den Start der neuen elektronischen Datenbank Elstam (Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale) noch verhindert, wird ab Januar 2013 für über 40 Millionen Arbeitnehmer das neue Abrechnungsverfahren mit dem Finanzamt in Kraft treten. Arbeitgeber haben Zeit, Software und Abläufe das ganze Jahr über zu adaptieren.

Schrittweise Ablösung der alten Pappkarte
Die vom Arbeitgeber erfassten Merkmale wie Steuerklasse, Religion, Kinderzahl und Freibetrag werden im elektronischen Verfahren abgerufen. Das betrifft die Daten zur Ermittlung der Lohnsteuer, die bisher auf der alten Lohnsteuerkarte oder der Ersatzbescheinigung standen. Eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder ein Kirchen ein- respektive -austritt können dann automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

Freibeträge unbedingt rechtzeitig beantragen
Freibeträge allerdings – mit Ausnahme des Behindertenpauschbetrages – werden nicht automatisch in den Elstam übernommen. Es gilt hier, unbedingt rechtzeitig entsprechende Anträge beim Finanzamt zu stellen, und zwar persönlich, per Post oder online. Die notwendigen Formulare sind beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de erhältlich

Ehegatten, die ihre Steuerklassen neu kombinieren wollen, müssen dies gleichermaßen beantragen. Die jeweiligen Änderungen werden dann von den Finanzbeamten eingepflegt und dem Arbeitgeber auf elektronischem Wege mitgeteilt.

Daten sind über das Elster-online-Portal einsehbar
Wie überprüft man die eigenen Daten? Zum einen kann man sich auf dem Elster-online-Portal www.elster.de kann registrieren und alsdann eigene Elstam-Daten einsehen. Des weiteren werden sie in der neuen elektronischen Lohnabrechnung ausgewiesen. Schlussendlich erteilt auch das zuständige Finanzamt Auskunft.