Privatversicherer Debeka ab 2013 mit Aufnahmegarantie

Ab 1. Januar gewährt die Debeka eine Aufnahmegarantie in der privaten Krankenversicherung für Arbeitnehmer, die erstmalig die Pflichtgrenze übersteigen. Damit wird die Konkurrenz unter Handlungszwang gesetzt.

Die Debeka sorgt ab 1. Januar 2013 für Dynamik auf dem Markt. Ab diesem Zeitpunkt gewährt die Koblenzer Versicherung Arbeitnehmern, die erstmals die Pflichtgrenze überschreiten, eine Aufnahmegarantie in ihrer privaten Krankenversicherung. Es werden keine Ablehnungen mehr ausgesprochen, durch diese Maßnahme wird die Konkurrenz unter Druck gesetzt.

Keine Ablehnungen der privaten Krankenversicherung
Ablehnungen und Leistungsausschlüsse werden nicht mehr vorgenommen, selbst bei besonders schweren Vorerkrankungen soll maximal ein Beitragszuschlag von 30 Prozent erhoben werden. Mit der Aufnahmegarantie will sich die Versicherung stärker bei Arbeitnehmern in den Vordergrund rücken und setzt damit die Mitbewerber unter Zugzwang.

Vorwürfe der gesetzlichen Krankenkassen sollen entkräftet werden
Mit der neuen Aufnahmepolitik will die Debeka in Zeiten starker Kritik am Geschäftsgebaren der PKV ein Zeichen setzen. Der Vorwurf, der vollem von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen erhoben wird, lediglich gesunde Versicherte fänden Aufnahme in die private Kasse und Kranke müssten im gesetzlichen System verbleiben, soll entkräftet werden. In den gesetztlichen Krankenkassen herrscht Kontrahierungszwang, jeder erhält Versicherungsschutz, die Beiträge berechnen sich nach dem Einkommen. Private Krankenversicherer lehnen bisher Anträge von Personen mit besonders schweren Krankheiten ab oder fordern massive Risikozuschläge. Die Nummer 2 der Branche, die Debeka, wagt sich mit dieser Regelung aus der Deckung und setzt die Konkurrenz damit gehörig unter Druck.

Voraussetzungen für Aufnahmepflicht
Allerdings müssen Arbeitnehmer, die die Aufnahmepflicht in Anspruch nehmen wollen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Lediglich Personen, die die Versicherungspflichtgrenze erstmalig überschreiten und sich innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Versicherungsfreiheit für die Debeka entscheiden, können die besondere Annahmeverpflichtung mit einem maximalen Beitragszuschlag von 30 Prozent für sich geltend machen. Damit können alle Beschäftigten, deren Einkommen erstmals die Wechselschwelle von 52.200 Euro übersteigt, ab 2013 privaten Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.

Verbesserung des Leistungskatalogs
Seit 1987 gilt der Kontrahierungszwang bereits für Beamte und deren Familienangehörigen, sie können sich mit einem maximalen Risikozuschlag von 30 Prozent in der PKV versichern, vorausgesetzt die PKV wird innerhalb von sechs Monaten nach der Erstverbeamtung beantragt. Die Debeka will die vom PKV-Verband geforderten Mindeststandards umsetzen und gleichzeitig mit der Änderung der Aufnahmeregelungen ihren Leistungskatalog verbessern, sodass es im Vergleich zur gesetzlichen Konkurrenz keine Leistungslücken mehr geben soll.