Mindestlohn-Untergrenze und Schwarzarbeit im Baugewerbe besonders häufig

2012 wurden insgesamt 16 Millionen Euro an Geldbußen wegen Nichtgewährung des Mindestlohns verhängt, hinzu kommen Haftstrafen wegen Schwarzarbeit von insgesamt 2.082 Jahren.

Wie die Bundesregierung mitteilt, wurden 2012 insgesamt Geldbußen in Höhe von 16 Millionen Euro ausgesprochen wegen Nichtgewährung des Mindestlohns und wegen Schwarzarbeit wurden Haftstrafen mit einer Dauer von insgesamt 2.082 Jahren verhängt.

Häufigste Strafen im Baugewerbe:
Im Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe wurden 2012 insgesamt 1.690 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Segment Gebäudereinigung lag die Zahl der Ermittlungsverfahren bei 248 und bei Sicherheitsdienstleistungen bei 124. Von den insgesamt verhängten Geldbußen von 16 Millionen Euro fielen ca. 11,6 Millionen Euro auf das Baugewerbe.

Im Rahmen der Ermittlungen der Finanzkontrolle wurden zudem wegen Schwarzarbeit Haftstrafen mit einer Dauer von insgesamt 2.082 Jahren ausgesprochen.