Neuregelung: Kfz-Kennzeichen müssen bei Wohnort- oder Halterwechsel nicht mehr umgemeldet werden

Die frühere Pflicht zur Ummeldung eines Fahrzeuges bei Wechsel des Zulassungsbezirks oder Halterwechsel entfällt mit Verabschiedung des neuen Gesetzes über Kennzeichen-Mitnahme.

Ab sofort entfällt die Pflicht zur Ummeldung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel. Das Bundeskabinett folgte damit einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Neuregelung.

Somit kann das alte Kennzeichen bei Wohnortwechsel sowie bei Halterwechsel weiter genutzt werden. Mit dieser Regelung wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom 18./19. April 2012 umgesetzt. In einigen Ländern (Schleswig-Holstein, Hessen) ist die Nummernschild-Mitnahme bereits jetzt möglich.

Nach Beschluss des BMVBS entfällt die bisherige Pflicht beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk das Kennzeichen durch den neuen Halter umzutauschen. Mit Zustimmung des Bundesrats tritt die Neuregelung endgültig am 1. Juli 2014 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt sind die Rahmenbedingungen mit der Übernahme der Kfz-Steuer durch den Bund geschaffen. Die Kfz-Versicherung wird von der neuen Regelung nicht beeinflusst. Die Tarifkalkulation ist weiterhin wohnortabhängig.

2012 zogen 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk um. Die Umschreibung auf einen anderen Besitzer in einem neuen Zulassungsbezirk erfolgte für 5,4 Millionen Fahrzeuge.