Urlaubsgeld für 47 Prozent der Arbeitnehmer

Nur knapp die Hälfte aller Arbeitnehmer erhält Urlaubsgeld und die Höhe differiert stark je nach Branche und unterliegt einem West-Ost-Gefälle.

Nach einer Online-Umfrage von lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung betreut wurde, erhalten 47 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld von ihren Arbeitgebern.

Starke Schwankungen zwischen den einzelnen Branchen
Nach der aktuellen Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: 20.4.2013) schwankt das tariflich vereinbarte Urlaubsgeld je nach Branche zwischen 155 und 2.204 Euro für Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in 2013. Hierbei blieben Zulagen/ Zuschlägen unberücksichtigt, die Zahlen beziehen sich auf die Endstufe der Urlaubsdauer.

Besonders dürftig fallen die Zahlungen für Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau aus. Die Rangliste führen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie an.

Öffentlicher Dienst und Banken haben keinen Anspruch
Der öffentliche Dienst und die Stahlindustrie erhalten eine kombinierte Zahlung aus Weihnachtsgeld und Urlaubsbeihilfe. Im Bankgewerbe und der Energiewirtschaft, sowie für Beamtinnen und Beamte ist die Zahlung von Urlaubsgeld nicht tariflich vorgeschrieben. Für Beamte werden die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für Bund und die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden angewendet.

In der Regel wird Urlaubsgeld jährlich erhöht
Für die meisten untersuchten Branchen hat sich das tarifliche Urlaubsgeld gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Anpassungen lagen zwischen 2,0 % (Druckindustrie), 3,0 % (Holz- und Kunststoffindustrie, 4,3 % (Metallindustrie), 5,6 % (westdeutsches Bauhauptgewerbe, Arb.) und 7,4 % (Kfz-Gewerbe Thüringen). In einigen Branchen entfiel eine Erhöhung (z. B. Chemie, Großhandel, Süßwarenindustrie, Landwirtschaft).

Unterschiedliche Entwicklung der Höhe
Langfristig ist zwischen 2003 – 2013 eine sehr unterschiedliche Entwicklung des Urlaubsgeldes in den einzelnen Branchen festzustellen: Einerseits waren starke Erhöhungen zu verzeichnen, andererseits stagnierte oder reduzierte es sich sogar. Die ostdeutsche Textilindustrie sticht hervor durch eine Erhöhung des tariflichen Urlaubsgeldes von 175 € auf 375 € und damit +114,3 % die prozentual höchste Steigerung aufweist.

Beschäftigte mit Tarif-Urlaubsgeld im Vorteil
Im Vorteil sind Beschäftigte, für die in Tarifvertrag gilt, in denen das Urlaubsgeld als Prozentsatz der tariflichen Grundvergütung definiert. Ihre Ansprüche steigen mit jeder Tariferhöhung, während feste Beträge stets neu verhandelt werden müssen. Nachfolgend gibt es eine Übersicht der unterschiedlichen Niveau- und Steigerungssätze der mittleren Vergütungsgruppe in ausgewählten westdeutschen Tarifbereichen:

Holz und Kunststoff Westfalen-Lippe (Arb.): von 1.467 auf 1.863 € (+27,0 %)
Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden: von 1.485 auf 1.870 € (+25,9 %)
Versicherungsgewerbe: von 1.125 auf 1.349 € (+20,0 %)
Einzelhandel NRW: von 958 auf 1.124 € (+17,3 %)
Druckindustrie: von 1.521 auf 1.735 € (+14,1 %)
Hotels und Gaststätten Bayern: von 222 auf 240 € (+8,1 %)
Deutsche Bahn AG: von 409 auf 437 € (+ 7,0%)
Landwirtschaft Bayern (Arb.): von 184 auf 195 € (+6,0 %)
Steinkohlenbergbau Ruhr: von 156 auf 156 € (0,0 %)
Chemische Industrie Nordrhein: von 614 auf 614 € (0,0 %)

An der Befragung beteiligten sich rund 20.300 Beschäftigte. Im Vorteil sind Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber einer Tarifbindung unterliegt, hier erhalten 59 Prozent ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 35 Prozent. Obwohl im Westen häufiger und mehr Urlaubsgeld gezahlt wird als im Osten, ist die Entwicklung in den ostdeutschen Tarifbereichen vergleichbar zum Westen.