Neue Beitragsbemessungsgrenze 2014 für Sozialversicherung

Nachdem letztes Jahr Löhne und Gehälter gestiegen sind, werden ab 2014 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung nach oben angepasst.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, nach der sich die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung den im letzten Jahr gestiegenen Löhnen und Gehältern nach oben angepasst werden.

Neue Bezugsgrößen in der Sozialversicherung
Als Grundlage der Beitragsberechnung zum einen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zum anderen in der gesetzlichen Rentenversicherung dient die sogenannte Bezugsgröße. Während sie in den alten Bundesländern auf 2.765 € pro Monat (2013: 2.695 €) festgelegt wird, beträgt sie in den neuen Bundesländern ab 2014 dann 2.345 € (2013: 2.275 €).

Auch Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Die Beitragsbemessungsgrenze legt das Maximum fest, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden, und entspricht der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Im kommenden Jahr wird sie bei 48.600 € pro Jahr, das entspricht 4.050 € pro Monat festgesetzt. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt diese Grenze für die alten Bundesländer auf monatliche Werte von 5.950 € (2013: 5.800 €) sowie für die östlichen Bundesländer auf 5.000 € (2013: 4.900 €).

In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt ab 2014 pro Monat die Grenze im Westen bei 7.300 € und im Osten bei 6.150 €. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2014 bundeseinheitlich auf 34.857 € festgesetzt.

Versicherungspflichtgrenze wird bundeseinheitlich angehoben
Liegt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung aktuell bei 52.200 €, wird sie zum Jahresbeginn 2014 auf ein Jahreseinkommen von 53.550 € heraufgesetzt. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2014 auf 48.600 € festgelegt. Das sind 1.350 € mehr als 2013 (47.250 €). Wer 2014 also mehr als 53.550 € p. a. verdient, kann wahlweise zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.