BaFin prüft Anleihenverkauf vor getgoods Insolvenz

Nach der überraschend angemeldeten Insolvenz überprüft die Finanzaufsicht kürzlichen Anleihenverkauf von getgoods.de AG.

Nach Berichten der Wirtschaftswoche wird der Verkauf von Unternehmensanleihen der getgoods.de AG nach überraschender Anmeldung der Insolvenz durch die Finanzaufsicht BaFin auf Insiderhandel geprüft.

Insolvenz kam überraschend
Die Geschäftsleitung der getgoods.de AG hatte noch kürzlich eine “Einkaufstour mit frischem Geld” unternommen und im Sommer eine positive Entwicklung in Aussicht gestellt. Die Bekanntgabe der Insolvenz kam daher für viele Marktteilnehmer und Inhaber der 60 Mio. Euro starken Anleihen des Unternehmens aus heiterem Himmel. Nach der Bekanntgabe der Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft getgoods.de Vertriebs GmbH wurde die Insolvenz für beide Gesellschaften beantragt. Zur getgoods.de Vertriebs GmbH gehören die drei IT-Online-Shops getgoods.de, hoh.de und handyshop.de.

Kurzfristiger Verkauf vor Bekanntgabe der Insolvenz
Allerdings wurden wohl nicht alle so überrascht, denn bereits kurz vor Veröffentlichung der Zahlungsunfähigkeit wurden vermehrt Papiere des Unternehmens verkauft, was einen Kursverfall auslöste. Dies führte zu den Ermittlungen durch die BaFin bezüglich eines vermuteten Insiderhandels, dieser wird in Deutschland mit bis zu fünf Jahre Haft belegt.

Geschäfte werden weiterhin wahrgenommen
Die derzeitige Insolvenzverwaltung liegt bei Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Potsdam. Nach § 21 Absatz 2 Nr. 2 (2. Halbsatz) werden die Geschäfte der betroffenen Online-Shops unter Aufsicht des Insolvenzverwalters fortgeführt. Allerdings besteht nur noch die Option zur Zahlung per Vorkasse, Nachnahme oder Finanzierung.