Krankenkassen setzen Beitragserlass nur zögerlich um

Der Erlass zur Befreiung von Beitragsschulden wird von den Krankenkassen nur sehr zögerlich angewendet.

Das Gesetz, Nichtversicherten eine schuldenfreie Rückkehr in die Krankenversicherung zu ermöglichen – bis zum 31. Dezember 2013 hat sein Ziel nicht erreicht. Nur wenige Nichtversicherte haben innerhalb dieser kurzen Frist die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung erneuert oder beantragt. Zudem haben viele Versicherte mit hohen Beitragsrückstanden bei ihrer Krankenkasse Anträge auf Erlass der Schulden gestellt, um so einen finanziellen Neuanfang zu machen. Da die Anträge nicht bearbeitet werden, hängen sie in der Luft.

Rückkehr in die KV nach Beitragsschuldenerlass
Nachdem die Einführung der Versicherungspflicht bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen vor sieben beziehungsweise neun Jahren bei vielen Versicherten mit geringem Einkommen aufgrund der monatlich zu leistenden Beiträge zu hohen Schulden geführt hat, sollte das Gesetz Abhilfe schaffen.

Seit 1. August 2013 können Schuldner ihre Beitragsschulden bei der jeweiligen Kasse deutlich reduzieren. Ebenso konnten Nichtversicherte sich von den angesammelten Rückständen bis Ende letzten Jahres befreien, da sie aufgrund der Nachzahlungspflicht für Beiträge für die nicht versicherte Zeit häufig außerstande waren, die aktuellen Beiträge zu leisten. Leider hat sich das Grundproblem durch den Beitragserlass nicht geändert: Die Frist von fünf Monaten war nicht ausreichend. Viele Menschen haben die Information über dieses befristete Angebot nicht erhalten.

Unklare Verhältnisse für viele Betroffene
Die meisten Beitragsschuldner sind bisher noch unsicher, da sie noch keine Reaktion von der Kasse erhalten haben, und sind unsicher, ob sie für einen Beitragsschuldenerlass qualifiziert sind. Für die Betroffenen ist diese Situation denkbar ungünstig, denn solange die Beiträge nicht gezahlt werden, werden nur die akut erforderlichen Behandlungskosten von der Kasse übernommen. Des weiteren sind auch Fälle bekannt, in denen die Kasse die neue Rechtslage ignoriert und auf Zahlung der vollen Forderungen besteht. Zusätzlich können viele Versicherte die Rechnungen nicht genau interpretieren, da die konkrete Summe der Säumniszuschläge und die zeitliche Berechnungsgrundlage nicht deutlich genug dargestellt werden.