Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenverischerung sinkt ab 2015

Neue Große Koalition bringt wie angekündigt Gesundheitsreform schnell auf den Weg, ein erster Entwurf liegt vor.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, reduziert sich der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von aktuell 15,5 ab 2015 auf 14,6 Prozent. Die Arbeitgeber zahlen weiterhin 7,3 Prozent festgeschrieben, für prozentuale Zusatzbeiträge die Krankenkassen von den Arbeitnehmern fordern können gibt es keine festgesetzte Grenze. Diese Maßnahme wird von der SPD als arbeitnehmerunfreundlich kritisiert und es werden entsprechende Nachbesserungen gefordert.

Bei finanzschwachen Kassen zahlt der Versicherte mehr
Die Unterschiede bei den Beitragssätzen der Krankenkassen können sich nach dem 1. Januar 2015 vertiefen. Kassen mit einem gesunden Finanzpolster können auf den Zusatzbeitrag verzichten oder er wird mit 0,1 bis 0,4 Prozent gering ausfallen. Für manche Versicherer könnte die Gesundheitsreform empfindliche finanzielle Folgen haben.

Kaum Aussagen von den Krankenkassen
Derzeit äußerten sich nur die Handelskrankenkasse hkk und die Techniker Krankenkasse konkret zu den Beitragssätzen für das nächste Jahr. Beide Kassen garantierten einen Beitrag deutlich unter dem Durchschnitt, die hkk wird noch deutlicher und verspricht einen "dauerhaften Beitragsvorteil" von ca. 40 Euro monatlich.