World of Warcraft muss Nutzungsbedingungen anpassen

Das Landgericht in Berlin erklärte neun Nutzungsklauseln des Spieleanbieters Blizzard World of Warcraft für unzulässig. So muss der Anbieter des beliebten Online Rollen Games seine Nutzungsbedingungen anpassen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hatte gegen den Vertreiber des Online-Spiels World of Warcraft geklagt, da eine fehlgeschlagene Abbuchung von der Kreditkarte des Kunden laut Nutzungsbedingungen reichen sollte, um den Zugang fristlos und ohne vorherige Mahnung zu sperren und den Account zu löschen. Die Richter gaben der Klage gegen die in Frankreich ansässige Blizzard Entertainment S.A.S. statt.

Die Gesellschaft betreibt die Server für WoW in der Europäischen Union. Ebenso sollte eine “aus irgendwelchen Gründen” zurückbelastete Abbuchung vom Konto des Kunden zur Kündigung führen. Die sofortige Eliminierung eines Spielers wäre selbst dann legal, wenn die gescheiterte Abbuchung auf einen Fehler des Anbieters zurückzuführen wäre oder es sich nur um einen Minimalbetrag handelt. Ebenso kann die Kündigung gegen Spieler ausgesprochen werden, deren Lastschrift aus berechtigten Gründen zurückgegeben wurde.

Klauseln sind nicht gültig
Das Landgericht Berlin erklärte diese Klauseln nun für nichtig und unzulässig. Der Vorwurf des vzbv, dass Kunden dadurch benachteiligt würden, wurde durch die die Richter jetzt bestätigt (Urteil des LG Berlin vom 28.01.2014, Az.: 15 O 300/12 – nicht rechtskräftig). Zusätzlich bemängelten die Richter die selbst nach einem völligen Ausfall des Spiels stark eingeschränkten oder ausgeschlossenen Kündigungsrechte der Kunden. Weiterhin wurde dem Unternehmen untersagt, Nutzungsbedingungen, Leistungen und Preise jederzeit und nahezu beliebig zu ändern.

Blizzard änderte Bedingungen
Insgesamt wurden vom vzbv insgesamt neun Klauseln in den Nutzungsbedingungen für World of Warcraft gerichtlich beanstandet, das Landgericht Berlin gab der Klage in allen Punkten statt. Blizzard Entertainment hat mit der Änderung der Bedingungen reagiert.