Behandlungsfehler beim Zahnarzt: Patienten haben Anspruch auf Schmerzensgeld

Wenn der Zahnarzt Fehler macht, haben Patienten Anspruch auf Schmerzensgeld. Das geht jetzt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Patienten, die nach einem Behandlungsfehler des Zahnarztes längere Zeit unter Schmerzen und/oder Taubheitsgefühlen zu leiden haben, haben Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte jüngst zugunsten eines Patienten, der aufgrund eines zu großen Implantats unter Schmerzen und Gefühlsbeeinträchtigungen zu leiden hatte (Az.: 5 U 1202/13). Wie die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 4/2014) berichtete, wurden dem Mann 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Patienten müssen Gefühlsbeeinträchtigungen im Mund nicht hinnehmen
In besagtem Fall führte das zu große Implantat bei dem Patienten eine knappe Woche lang zu starken Nervenschmerzen. Außerdem beklagte der Mann eine lang andauernde Gefühlsbeeinträchtigung. Das war für das Gericht Anlass genug, dem Kläger 5.000 Euro Schmerzensgeld zuzusprechen. Schließlich handele es sich gerade bei der Mundpartie um einen sehr empfindlichen Bereich, sodass eine Gefühlsbeeinträchtigung die Lebensqualität wesentlich einschränke.