40 Euro mehr im Monat durch vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber

Ein interessanter Aspekt des Arbeitsvertrages ist die Übernahme von vermögenswirksamen Leistungen (VL). Sie bilden zwar kein großes Vermögen, doch es können sich durchaus schon respektable Summen ergeben.

Ein interessanter Aspekt des Arbeitsvertrages ist die Übernahme von vermögenswirksamen Leistungen (VL). Sie bilden zwar kein großes Vermögen, doch es können sich durchaus schon respektable Summen ergeben. Abhängig von Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung können monatlich bis zu 40 Euro vom Arbeitgeber übernommen werden, also 480 Euro im Jahr. Auch Teilzeitkräfte können anteilig VL-Leistungen bekommen.

VL auch für Teilzeitkräfte
Dies gilt auch für Studenten, die neben dem Studium einer Teilzeittätigkeit nachgehen, für die der Arbeitgeber VL zahlt. Gerade für Berufsanfänger ist diese Form der Vergütung interessant. Selbst, wenn keine Zuschüsse vom Arbeitgeber gezahlt werden, kann ein VL-Vertrag abgeschlossen und regelmäßig eingezahlt werden. Dies gilt auch, wenn nur ein Teil der möglichen Rate vom Arbeitgeber übernommen wird, der Rest kann dann selber zugezahlt werden.

Verschiedene Anlageformen
Die VL können in viele Anlageformen investiert werden: So gibt es spezielle Banksparpläne, Bausparverträge oder Unternehmensbeteiligungen – etwa über Aktienfonds. Bei diesen sollte man sich durch die entstehenden Wertschwankungen auf eine langjährige Anlage festlegen – dann gibt es die besten Renditechancen. Die VL-Leistungen können auch für die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden.

Staatliche Förderung
Allerdings werden die staatlichen Zuschüsse (Arbeitnehmer-Sparzulage) nur für Bau- und Beteiligungssparpläne gezahlt, deren Inhaber bei Abschluss bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiben. Der Höchstbetrag liegt bei Alleinstehenden bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 Euro für Beteiligungssparen wie Aktienfonds sowie bei 17.900 Euro für Bausparen. Für Ehepaare verdoppeln sich die Beträge. Bei erfüllten Voraussetzungen zahlt der Staat eine jährliche von neun Prozent für ihre Einzahlungen von 470 Euro – also bis zu 42 Euro. Bei Abschluss eines Fondssparplans erhalten VL-Sparer 20 Prozent auf Spareinlagen von maximal 400 Euro – also bis zu 80 Euro jährlich.