Anstieg des Mindestlohns in der Pflege ab 2015

Der seit Juli 2010 bestehende Mindestlohn in der Pflege wird mit Beginn 2015 erhöht.

Ab dem 01. Januar 2015 steigt der Mindestlohn in der Pflege auf 9,40 Euro pro Stunde, in den alten Bundesländern und 8,65 Euro in den neuen Bundesländern. Bis Januar 2017 wird eine schrittweise Erhöhung folgen. Somit erfolgt eine weitere Angleichung der Löhne in Ost und West.

Mindestlohn liegt über dem Gesetz
Am 15. Juli 2010 wurde der Mindestlohn in der Pflegebranche eingeführt, er wird seit diesem Zeitpunkt der Pflegekommission vorgeschlagen. Diesem Gremium sind Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeber sowie der Kirchen angehörig. Er wird durch die vom Kabinett verabschiedete Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verbindlich. Aktuell liegt der Mindestlohn in der Pflegebranche im Westen 9,00 Euro und im Osten 8,00 Euro und übersteigt somit bereits heute den ab kommenden Jahr geltenden gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn ist gleichermaßen für inländische wie für ausländische Pflegeunternehmen verbindlich.

Bundeseinheitlicher Mindeststundenlohn in der Pflegebranche

Mindestlohn West Mindestlohn Ost
01.07.13 bis 31.12.14 9,00 Euro 8,00 Euro
01.01.15 bis 31.12.15 9,40 Euro 8,65 Euro
01.01.16 bis 31.12.16 9,75 Euro 9,00 Euro
01.01.17 bis 31.10.17 10,20 Euro 9,50 Euro

(Mindestlohn West: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein; Mindestlohn Ost: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

Wer erhält den Mindestlohn?
Derzeit erhalten ihn die Mitarbeiter aller Betriebe, die ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen erbringen. Der Kreis soll ab dem 1. Oktober 2015 auf die Mitarbeiter ausgeweitet werden, die in Pflegebetrieben demente Personen betreuen, Alltagsbegleiterinnen sowie Assistenzkräfte. Derzeit beschäftigt die rund 780.000 Beschäftigte.

Ab 2017 keine Ausnahmen
Je Zeitstunde gilt ab Januar 2015 flächendeckend für alle Branchen der gesetzliche Mindestlohn von brutto 8,50 Euro. Bei allgemein verbindlich geltendenden Mindestlohn-Tarifverträgen sind bis Ende 2016 auch Mindestlöhne unter 8,50 Euro zugelassen. Ab 2017 ist die Zahlung von mindestens 8,50 Euro auch in diesen Branchen verbindlich. Ab Januar 2018 gilt der von der Mindestlohnkommission festgesetzte allgemeine gesetzliche Mindestlohn uneingeschränkt.