Carsharing – gute Bewertungen der Anbieter von Stiftung Warentest

Elf Carsharing-Anbieter wurden von Stiftung Warentest unter die Lupe genommen und erhielten gute Bewertungen. Carsharing funktioniert und ist vor allem in Ballungsgebieten interessant.

Elf Carsharing-Anbieter wurden von Stiftung Warentest unter die Lupe genommen und erhielten gute Bewertungen. Carsharing funktioniert und ist vor allem in Ballungsgebieten interessant. Bereits ab 1,99 Euro ist das Ausleihen eines Autos für eine Stunde möglich, besonders in Ballungsgebieten lohnt sich Carsharing. Nur zwei Anbieter mussten Abwertungen aufgrund unerlaubter Klauseln im Kleingedruckten in Kauf nehmen.

Zwei Carsharing-Varianten:
Beim klassischen Carsharing-Modell befinden sich die Fahrzeuge auf einem festen Parkplatz, auf dem diese nach der Nutzung auch wieder abgestellt werden müssen. Die Buchung ist per Telefon, Computer oder App möglich. In dieser Carsharing-Variante fallen für 1 Stunde Nutzung ca. 2 bis 5 Euro inklusive Benzin an.

Die zweite, flexiblere Carsharing-Variante wird nur in großen Städten angeboten. Die Fahrzeuge befinden sich irgendwo in der Stadt und können nach der Nutzung an einem beliebigen Parkplatz im jeweiligen Nutzungsgebiet abgestellt werden. Die Buchung erfolgt wie bei der klassischen Variante, die Kosten bei der flexibleren Carsharing-Variante für eine Stunde liegen bei ca. 15 bis 17 Euro inklusive Benzin und Parkgebühren.

Im Test standen für alle Fahrten Autos zur Verfügung, die meistens sogar ziemlich in der Nähe waren. Allerdings war nicht immer die geplante Kategorie verfügbar.

Vor- und Nachteile bei beiden Carsharing-Varianten:
Carsharing ist ideal für Verbraucher, bei denen für beide eine wechselseitige Nutzung möglich ist. Besonders für diejenigen, die kein eigenes Auto kaufen wollen und deren jährlich geplante Fahrleistung nicht über etwa 5.000 Kilometer liegt, ist Carsharing eine ideale Lösung.

Generell sollte beim Carsharing das Kleingedruckte beachtet werden. Bei manchen Anbietern ist festgelegt, dass Kunden in bestimmten Fällen auch für Schäden aufkommen müssen, die von diesen gar nicht verschuldet werden oder wenn es zu einem Diebstahl des Fahrzeugs kommen sollte. Diese Klauseln sind jedoch nicht zulässig.

Der ausführliche Test Carsharing steht in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift test sowie online unter www.test.de/carsharing zur Verfügung.