Kindergeld: Steuer-ID muss bis Jahresende an Familienkasse gemeldet werden

Die Familienkassen werden Eltern 2016 kontaktieren, falls die Angabe der Steuer-ID noch nicht erfolgt ist.

Eltern werden nach Angaben von test.de im Laufe 2016 kontaktiert, wenn der Familienkasse die Steuer-ID noch nicht bekannt ist. Somit müssen Eltern weder den Wegfall des Kindergelds noch eine Rückzahlungspflicht befürchten. Immerhin liegen den Familienkassen laut Angaben des Sprechers der Bundesagentur für Arbeit, Jürgen Wursthorn, etwa bei 90 Prozent der Eltern die Steueridentifikationsnummern bereits vor. Eltern, auf die dies nicht zutrifft, sollen demnach im Laufe 2016 von der Familienkasse entsprechend kontaktiert werden. Auch das Bundeszentralamt für Steuern bekräftigt, dass eine Nachreichung der Steuer-ID noch 2016 möglich sei.

Aus einer Pressemeldung der Bundesagentur für Arbeit geht ebenfalls herfor, dass es zu keinen Einstellungen der Kindergeldzahlungen kommt, falls bis zum 1. Januar 2016 keine Mitteilung der Steuer-ID erfolgt sei. Seitens der Familienkasse werden somit die Befürchtungen von Fammilien entkräftet, denn zahlreiche Eltern verbreiteten bereits aufgeregte Meldungen in den sozialen Netzwerken.

Tipp:
Eltern sollten die Steueridentifikationsnummern idealerweise dennoch zeitnah an die Familienkasse weiterreichen, damit die Angelegenheit nicht in Vergessenheit gerät. Denn für den Fall, dass auch 2016 die Steuer-ID nicht an die Familienkasse gemeldet wird, hat diese die Möglichkeit der Zurückforderung der gezahlten Kindergeldbeträge rückwirkend bis zum 1. Januar 2016.