Die Riester-Rente

Seit 2002 ist die staatliche Privatvorsorge die zweite Säule im deutschen Alterssicherungssystem. Mit der Einführung der so genannten “Riester-Rente”, also einer staatlich geförderten Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis wurde die Attraktivität privater Zusatzversicherungen enorm gesteigert. Bis Januar 2008 lockten die staatlichen Zulagen und Steuervorteile bereits 10.000 Deutsche an. Riestergefördert werden Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten in Form einer Rentenversicherung, eines Fondssparplanes oder Banksparplanes.

Wer Riester-Verträge anbieten darf, regelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Interessant ist die Riester-Rente mit ihren Zulagen besonders für Familien mit Kindern und Klein- und Normalverdiener. Besserverdienende müssen darauf achten, dass die Rentenauszahlungen im Gegensatz zur klassichen privaten Rentenversicherung voll steuerpflichtig sind.