Vergleich: Riester-Rente und Rürup-Rente

Dass die private Altersvorsorge wichtig ist, steht für über die Hälfte aller Bürger unter 65 Jahren fest. Zu diesem Ergebnis kam eine im August 2009 durchgeführte Mehrbezieherstudie von TNS-Infratest. An der Studie hatte sich außerdem die ERGO Versicherungsgruppe beteiligt.

Dass die private Altersvorsorge wichtig ist, steht für über die Hälfte aller Bürger unter 65 Jahren fest. Zu diesem Ergebnis kam eine im August 2009 durchgeführte Mehrbezieherstudie von TNS-Infratest. An der Studie hatte sich außerdem die ERGO Versicherungsgruppe beteiligt.

Gemäß dem Ergebnis der Studie steht fest, dass die Notwendigkeit für eine private Vorsorge für das Alter bei den meisten Bürgern selbstverständlich ist. Jedoch gibt es auf dem Markt eine immense Vielzahl an verschiedenen Angeboten, was es für den einzelnen erschwert, das richtige Produkt mit der optimalen Lösung zu finden. Die wohl bekanntesten Methoden der Altersvorsorge sind die Riester-Rente und die Rürup-Rente, die auch unter den Bezeichnungen Förderrente oder Basisrente bekannt sind.

Beide Modelle werden staatlich gefördert, was diese umso interessanter macht. Die Namensgebung erfolgte dabei jeweils nach den Initiatoren Riester und Rürup. Beide Modelle sind auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet: Die Riester-Rente können Arbeitnehmer und Selbstständige nutzen, die in der gesetzlichen Rente versicherungspflichtig sind. Ebenfalls Riestern können Soldaten und die Mehrzahl der Beamten. Die Rürup-Rente dagegen kommt für Freiberufler und Selbständige in Frage, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Darüber hinaus bestehen noch weitere Unterschiede, die von der ERGO Versicherungsgruppe aufgezeigt wurden:

Für wen ist die Rürup- oder die Riester-Rente geeignet?

Die Riester-Rente wird durch den Staat mit Zulagen und möglichen Steuererleichterungen gefördert, die gleichzeitig einen Anreiz bieten sollen, dass die Bürger sich um die private Altersvorsorge kümmern. Die Riester-Rente ist vor allem für Familien mit Kindern interessant, da der Staat für jedes Kind, für das die Familie Kindergeld erhält, entsprechende Zulagen auf den Riestervertrag einzahlt.

Die Rürup-Rente bietet die Form der Basisrente mit der gleichzeitigen Option auf eine Steuererleichterung. Die Rürup-Rente ist für Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und Angestellte interessant, die eine hohe Steuerlast zu tragen haben.

Wie gestaltet sich die jeweilige Förderung seitens des Staates?

Beim Riestern profitieren die Versicherungsnehmer von staatlichen Zulagen. Dabei differieren die Grundzulage für Erwachsene und die Kinderzulage je Kind, für das Kindergeld bezahlt wird. Einen einmaligen Berufsstarter-Bonus erhalten die Berufsanfänger bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Wie die Expertin der ERGO zusätzlich mitteilt, ist die Antragsstellung auf die Förderung durch Zulagen einfach zu bewerkstelligen und für die gesamte Vertragsdauer gültig. Die Beiträge, die in die Riester-Rente eingezahlt werden, können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Anschluss wird vom Finanzamt geprüft, ob der Sparer mehr Vorteile durch den Abzug der Beiträge in den Sonderausgaben oder durch die staatlichen Zulagen hat. Als Sonderausgaben können inklusive Zulage bis zu 2.100 € pro Jahr angegeben werden. Kommt das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass die errechnete Steuerersparnis höher ist als der jeweilige Anspruch auf die Zulagen, wir der ermittelte Unterschied vom Finanzamt gutgeschrieben und die Zulage fließt in den Vertrag mit ein. Gemäß dem Urteil am Europäischen Gerichtshof im September 2009 besteht auch für Rentner, die ins Ausland umsiedeln, ein Anspruch auf diese Förderung.

Bürger, die sich für die Rürup-Rente entscheiden kommen in den Genuss der daraus resultierenden Steuervorteile. Pro Jahr können Unverheiratete bis zu 20.000 € geltend machen – bei Verheirateten liegt der Betrag bei 40.000 €. 2010 werden vom Staat 70 Prozent davon anerkannt. Jedes Jahr kommen weitere zwei Prozentpunkte dazu. Dies bedeutet, dass im Jahr 2025 dann 100 Prozent erreicht sind. Nach Angaben der Expertin der ERGO werden in Zukunft nur für solche Basisrente oder Rürup-Renten Förderungen bewilligt, die über eine Zertifizierung der Versicherungsaufsicht BaFin verfügen, was bei den meisten Altersvorsorge Produkten der ERGO zutreffend sei.

Sind die Riester- und Rürup-Rente pfändungssicher?

In der heutigen Zeit kann niemand finanzielle und wirtschaftliche Schwierigkeiten ausschließen. Bei Arbeitnehmern kann Arbeitslosigkeit drohen, bei Selbstständigen die Insolvenz. Während der Ansparphase von Riester-Rente oder Rürup-Rente sind beide vor dem Zugriff über Hartz IV geschützt. Eine Pfändung ist generell ausgeschlossen, auch bei einer eventuellen Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Wann kann mit der Rentenzahlung gerechnet werden?

Bei beiden Modellen der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung beginnt die Rentenzahlung mit dem 60. Lebensjahr in monatlichen Auszahlungen. Beide Rentenvarianten sind mit dem Start der Rentenzahlung voll steuerpflichtig im Rahmen der “nachgelagerten Besteuerung”. Diese kann gerade im Alter vorteilhaft sein, da das Einkommen niedriger ist als zur Zeit der Berufstätigkeit und somit auch ein geringerer Steuersatz zum Tragen kommt.

Versicherte in einem Riester-Vertrag können sich mit Beginn der Rentenauszahlung bis zu 30 Prozent des angesparten Betrags als Einmalzahlung auszahlen lassen, wenn beispielsweise eine höhere Investition geplant ist. Diese Auszahlung mindert die entsprechend in Relation stehende Rentenleistung.

Für alle, die Leistungen aus der Rürup-Rente beziehen, liegt der steuerpflichtige Anteil bei momentan 60 Prozent. Bis ins Jahr 2020 wird der Anteil jährlich um 2 Prozent erhöht, sodass dieser dann bei 80 Prozent liegt. In den darauf folgenden Jahren wird der steuerpflichtige Anteil um jeweils 1 Prozent pro Jahr erhöht. Im Jahr 2040 liegt dieser dann bei 100 Prozent.

Können die Leistungen auf die Hinterbliebenen übertragen werden?

Bei beiden Varianten handelt es sich um so genannte Leibrenten. Dies bedeutet, dass durch den Tod des Sparers die einbezahlte Summe verfällt. Bei vielen Versicherern kann hierfür jedoch eine Hinterbliebenenrente als Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Im Hinblick auf die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung und der gleichzeitig immer weiter steigenden Lebenserwartung ist eine private Altersvorsorge unumgänglich. Je nach den Gegebenheiten und der persönlichen Situation kommt von den bekannten, staatlich unterstützten Varianten entweder die Riester-Rente oder die Rürup-Rente in Frage.