Einlagensicherung bei Banken erhöht

Mehr Sicherheit bei Geldanlagen

Seit dem 01.07.09 können Anleger mit einer erhöhten Einlagensicherung rechnen. Diese wurde nämlich von bisher 20.000 Euro auf 50.000 Euro aufgestockt. Aber nicht nur das. Während bisher galt, dass alle Anleger mit einer 10-prozentigen Selbstbeteiligung für die Pleite ihrer Bank selbst einstehen mussten, ist auch diese Selbstbeteiligung seit dem 01. Juli hinfällig. Künftig bekommen Bankkunden die vollen 50.000 Euro vom Staat zugesichert. Diese Sicherheit erstreckt sich übrigens nicht nur auf Deutschland, sondern sie gilt für alle Banken innerhalb der EU. Das ist wichtig, da viele Anleger ausländische Banken wählen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die ausländische Bank eine eigenständige Tochter der in Deutschland ansässigen Bank ist und über eine eigene Bankzulassung verfügt. Angenommen, jemand legt sein Geld bei einer französischen Bank an, kann er sich der 50.000 Euro Einlagensicherung bei einer eventuellen Pleite der Bank absolut sicher sein. Ab dem Jahr 2011 soll die Einlagensicherung sogar 100.000 Euro betragen.

Auch wenn diese neue Regelung alle EU-Länder einschließt, sollten Anleger doch lieber auf Nummer Sicher gehen und sich bei der anvisierten Bank erkundigen, wie hoch die Einlagensicherung tatsächlich ist. Gerade Banken, die nicht zur EU gehören, locken Kunden oft mit interessanten Zinssätzen. Dann kann im schlimmsten Fall das Geld weg sein. Erst kürzlich gab es einen Fall, bei dem erst gar nicht sicher war, ob die Kunden ihr Geld jemals wiedersehen. Dabei handelte es sich um die Kaupthing-Bank, die in Island ansässig ist. Viele Anleger fielen auf das verlockende Angebot herein, das hohe Zinsen versprach. Nachdem die Bank dann Insolvenz anmelden musste, ging der Kampf um das angelegte Kapital los.

Bankkunden sollten auch wissen, dass nicht alle Geldanlagen über die Einlagensicherung abgedeckt sind. So haben Anleger, die in Optionsscheine, Zertifikate, Anleihen und Aktien investiert haben, keinen Anspruch auf Erstattung von Staatsseite. Die Einlagensicherung erstreckt sich nur auf Girokonten, Sparbücher, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Sparbriefe, Banksparpläne sowie Bausparverträge, mit denen schon Guthaben angespart wurde. Manche Banken sichern die Einlagen ihrer Kunden auch über ein internes Netz ab. Hierzu gehören Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Landesbausparkassen. Hier sind die Einlagen der Kunden in vollem Umfang abgesichert.

Ein Großteil der Privatbanken verfügt über ein Plus an Schutz für die Kunden. Diese Banken sind auf freiwilliger Basis Mitglieder in dem sogenannten Einlagensicherungsfonds. Durch diesen Einlagensicherungsfonds ist gewährleistet, dass das haftende Eigenkapital der Banken in einer Höhe von 30 Prozent die Guthaben der Kunden abdeckt. Welche Bank beim Einlagensicherungsfonds Mitglied ist, kann beim Deutschen Bankenverband erfragt werden.

Finanzexperten empfehlen außerdem, nicht das gesamte Kapital bei einem einzigen Unternehmen anzulegen. Im Falle einer Pleite ist das Risiko zu hoch. Besser ist es, das Kapital auf mehrere Banken und verschiedene Anlageformen zu verteilen.