Die Düsseldorfer Tabelle 2011

Die Düsseldorfer Tabelle, welche seit 1962 existiert, ist eine Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, die den Unterhalt angibt, den bei getrennt lebenden Eltern der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, für sein minderjähriges Kind zahlen muss. Diese Tabelle wird seit der erstmaligen Erscheinung in der Regel alle 2 Jahre aktualisiert, also in der Betragshöhe angepasst.

Die Tabelle ist in zehn Nettoeinkommensgruppen des Elternteils unterteilt, sowie in folgende Alterststufen des Kindes: 0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre sowie Kinder ab 18 Jahren, die sich noch in der Schulbildung oder in einem Studium befinden. Außerdem enthält die Tabelle den sogenannten Bedarfskontrollbetrag, der den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beziehungsweise der Unterhaltspflichtigen darstellt.

Nachdem die Düsseldorfer Tabelle bereits im Jahre 2009 angepasst wurde, gab es die nächste Änderung bereits im darauffolgenden Jahr. Aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurde die außerplanmäßige Düsseldorfer Tabelle 2010 nötig. Die Beträge stiegen von 2009 auf 2010 jeweils im Schnitt um mehr als 13%.

Aufgrund dieser außerordentlichen Erhöhung werden die Beiträge im Jahre 2011 nicht verändert.

Auch wenn sich im Jahre 2011 die Beitragssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht ändern, wird es dennoch eine Änderung geben: Die Selbstbehalte werden angepasst.

Das Oberlandesgericht Frankfurt (www.olg-duesseldorf.nrw.de) gab bereits im August 2010 bekannt, dass es zum 01.01.2011 die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen erhöhen werde.

So erhöht sich der Mindestselbstbehalt Erwerbstätiger von 900 auf 950 Euro, der Mindestselbstbehalt von Nichterwerbstätigen steigt von 700 auf 800 Euro. Der Mindestbedarf Studierender erhöht sich um 30 Euro auf 670 Euro und der Mindestbedarf volljähriger Kinder mit eigenem Einkommen, die sich zum Beispiel in der Ausbildung befinden, wird auf 560 Euro angepasst. Auch der Ehegattenselbstbehalt sowie der angemessene Selbstbehalt werden um durchschnittlich 50 Euro erhöht.

Weitere Oberlandesgerichte folgen diesem Beschluss des OLG Frankfurt und es kommt zu der beschriebenen Anpassung der Düsseldorfer Tabelle im Jahre 2011.

Insgesamt zeigt sich 2011 also, bedingt durch die enorme Beitragserhöhung im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes im Jahre 2010, keine Änderung der Tabellenbeiträge der Düsseldorfer Tabelle. Angepasst werden im Jahre 2011 hingegen die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen. Diese Anpassung entspricht einer Erhöhung.

Die nächste Änderung der Beiträge erfolgt dann im Jahre 2012.

Links:
Düsseldorfer Tabelle 01.01.2011 PDF-Dokument (42 KB)
Düsseldorfer Tabelle 2011 Änderungen zu 2010 PDF-Dokument (24 KB)