Kindergeld 2011 – Erhöhung ungewiss

Das Kindergeld ist ein Thema, an dem sich die Gemüter erhitzen. Da es bislang einkommensunabhängig für alle Kinder und Jugendlichen Deutschlands gewährt wurde, konnte angenommen werden, dass es für alle Familien gleich ausfiel. Wie sieht das im Jahr 2011 aus?

Rückblick: Höhe des Kindergelds bis 2011

Das Kindergeld ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. In den Jahren 2002 bis 2008 lag es bei 154 Euro monatlich (jeweils für die ersten drei Kinder, für das vierte Kind wurden 179 Euro bezogen). Ab 2009 gab es 164 Euro monatlich für das erste und das zweite Kind, das dritte Kind bekam 170 und ab dem vierten Kind jedes weitere 195 Euro.

Seit dem 1. Januar 2010 war es so, dass die ersten beiden Kinder 184 Euro monatlich erhielten, das dritte Kind bekam 190 Euro und jedes weitere erhielt 215 Euro monatlich (wir berichteten: Kindergeld 2010 steigt). Für das Jahr 2011 ist bislang keine Erhöhung vorgesehen, aber im Raum steht die seit einiger Zeit laufende Diskussion um eine Grundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen anstelle des Kindergeldes und der damit verbundenen Zahlungen. Genauere Berechnungen stehen jedoch aus.

Wird 2011 das Kindergeld für besserverdienend gestrichen?

Mit dem Kindergeld verbunden ist der Kinderfreibetrag, der in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Die Idee des Gesetzgebers ist, dass Eltern mit einem höheren Einkommen anstelle des Kindergeldes einen Kinderfreibetrag geltend machen können, der höhere steuerliche Vorteile gibt als dies bei Bezug des (steuerfreien) Kindergeldes der Fall ist. Diese Rechnung wird vom Finanzamt automatisch vorgenommen, wenn Steuererklärung und "Anlage Kind" vollständig ausgefüllt vorliegen. Ein eventuell günstigerer Verzicht auf das Kindergeld geht mit der rückwirkenden Rückzahlung desselben einher, was das Finanzamt aber automatisch mit der ausstehenden Steuerabrechnung verrechnet, so dass der Steuerzahler/die Steuerzahlerin nichts dafür tun müssen.

Der Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag stieg 2010 von bislang 6.024 Euro auf 7.002 Euro an.
Bei Bezug von ALG II spielt das Kindergeld insofern eine Rolle als dass es auf den Bezugssatz der Kinder/Jugendlichen voll angerechnet wird. Dies wird sich voraussichtlich auch im Jahr 2011 nicht ändern.
Das Kindergeld wird generell für alle Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausbezahlt. Bei Kindern, die in einer Ausbildung stecken oder andere Einkünfte erzielen gilt ein jährlicher Freibetrag von 8.004 Euro (anstelle der 7.680 Euro vor 2010). Auch Kinder/Jugendliche, die diese Zuverdienstgrenze nicht überschreiten und keine abgeschlossene Ausbildung haben, können bis zu ihrem 27. Lebensjahr Kindergeld beziehen.

Vorläufiges Fazit: Insgesamt ist die Entwicklung des Kindergeldes 2011 nicht vorauszusehen, da keine klaren Aussagen von der Regierung vorliegen. Auch rückwirkende Änderungen im Laufe des Jahres sind durchaus denkbar.