Das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus
Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) ist am 18.05.2000 in Kraft getreten. Danach sind
Netzbetreiber verpflichtet,
Strom aus bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen unter bestimmten Bedingungen aufzunehmen und zu erstatten. Der
Netzbetreiber erhält für diesen
Strom vom Übertragungsnetzbetreiber einen finanziellen Ausgleich. Die Übertragungsnetzbetreiber führen untereinander einen monetären Belastungsausgleich durch, der zu einer Vergleichmäßigung der Zahlungen aus dem KWKG führt.
Netzbetreiber legen die Belastungen auf die Nutzungsentgelte um.