Die Leistungsmessung bestimmt eine in Anspruch genommene Leistung in einem bestimmten Zeitraum, in der Regel 96 Stunden oder 15 Minuten. Maßgebend für die Abrechnung ist der höchste
Verbrauch während 96 Stunden oder 15 Minuten (angegeben in
Leistungswert Lw) innerhalb eines Abrechnungsjahres.