Beim Punkt-zu-Punkt-Modell zahlt der Energielieferant transaktionsgebunden die
Durchleitung vom Einspeisungs- zum Entnahmepunkt.
Der deutsche Gasmarkt basiert auf einem dreistufigen Punkt-zu-Punkt-Modell, bei dem der Energielieferant transaktionsgebunden die
Durchleitung vom Einspeisungs- zum Entnahmepunkt zahlen muss:
1. Stufe:
Der Energielieferant zahlt für den überregionalen Transport abhängig von Entfernung und Größe der Leitungen ein entsprechendes Entgelt. Geliefert wird vom Einspeisungspunkt zu einer bestimmten Einspeisungsregion.
2. Stufe:
Regional gibt es sogenannte Ausspeiseregionen (Zonen). Der Energielieferant zahlt für die
Durchleitung innerhalb einer Region ein entfernungsunabhängiges Entgelt (=Kommunalbriefmarke). Basis dafür sind unterschiedliche Faktoren wie Energiefluss, Energiebeschaffenheit etc.
3. Stufe:
Der Energielieferant zahlt nochmals ein entfernungsunabhängiges Entgelt für die Verteilung an den Endkunden (z.B. im
Netz eines Stadtwerks).