DSL-Kunden wissen es längst: Wer einen Wechsel des Anbieters nicht scheut, kann jährlich bis zu 400 Euro einstreichen, denn Anbieter machen potenziellen Neukunden mit Rabattaktionen den Wechsel schmackhaft. Was in der Telekommunikationsbranche schon längst zur Gewohnheit geworden ist, erobert nun nach und nach auch den Markt der Stromanbieter.
Zwar war bisher der Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter auch interessant für Stromkunden, allerdings bewegten sich die jährlichen Ersparnisse durch eingeräumte Rabatte nur um die 60 Euro, also eigentlich nicht der Rede wert. Seitdem Stromanbieter verstärkt mit verschiedenen Bonussystemen locken, sieht es jedoch anders aus. Nun sind Ersparnisse zwischen 75 und 400 Euro pro Jahr drin, wenn der Stromkunde es geschickt anstellt.
Hohe Rabatte sind dabei meist aber an längere Vertragslaufzeiten gebunden. Die Stromanbieter haben schließlich nichts zu verschenken und erhoffen sich, den Bonus durch längere Kundenbindung zurück zu bekommen. Die Rabatte gelten meist nur für das erste Jahr, danach zahlen Kunden den Normalpreis des Anbieters. Wer sich für einen Billiganbieter entscheidet, profitiert dennoch nach dem Jahr von günstigeren Preisen gegenüber dem bisherigen Anbieter. Ein Stromkunde, der sich dennoch nicht so lange binden möchte, muss beim Wechsel auf möglichst kurze Laufzeiten achten. Ein Blick in die Tarifbedingungen des Anbieters lohnt sich, denn oft werden Erstkundenrabatte nur gewährt, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Monte beträgt.
Wechselwillige Kunden können sich unter
Strom-Rechner schlau machen.
Stromkunden sollten zum Vergleich ihre Postleitzahl und den bisherigen jährlichen Stromverbrauch zur Hand haben, denn nur dann erhalten sie einen individuell für sie zugeschnittenen Vergleich.
Bei der Mehrzahl der Anbieter profitieren Kunden von dem sogenannten Neukundenrabatt. Weiterhin werben die Anbieter mit speziellen Sonderrabatten, die regional verschieden ausfallen, Treuerabatten für Kunden, die sich längerfristig für den Anbieter entscheiden sowie Sonderabschlägen, die bei Vertragsabschluss fällig werden, aber bei Kündigung des Vertrags wieder erstattet werden.
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