Bei vielen Versicherungen gilt dasselbe Prinzip: Im idealen Fall werden sie nicht benötigt und doch ist es gut, sie bei einem eventuellen Schadensfall zu haben. Dasselbe gilt auch für die Restschuldversicherung.
Manche Versicherungen sind gesetzlich verpflichtend und können nicht umgangen werden, wie zum Beispiel die Krankenversicherung und die Kfz-Versicherung. Weitere Versicherungen sind zwar nicht vom Gesetz vorgeschrieben, aber dennoch sinnvoll. Hierzu gehören die Versicherungen zur Altersvorsorge, wie die Lebensversicherung und die Rentenversicherung. Ebenfalls wichtig und nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind die private Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung. Gerade bei letzteren ist es gut, sie zu haben, wenn ein Schadensfall eintritt, zwingend notwendig sind diese jedoch nicht.
Dieselben Überlegungen treffen bei der Restschuldversicherung zu. In erster Linie sichert die Restschuldversicherung die Banken ab, daher gilt diese bei manchen Krediten als Voraussetzung, um einen Kreditantrag genehmigt zu bekommen. Dabei ist die Laufzeit und die Höhe des Kredits relevant.
Die Restschuldversicherung wird nicht von allen Banken als Voraussetzung zur Kreditvergabe gefordert. Dann sollte im Falle eines Kreditabschlusses überlegt werden, ob selbst eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden sollte. Gerade bei Familien kann dies durchaus sinnvoll sein. Wenn der Alleinverdiener plötzlich ausfällt und die Familie nicht mehr in der Lage ist, die monatlichen Raten zu bezahlen, kann dies zu enormen finanziellen Schwierigkeiten führen. Eine Restschuldversicherung springt zum Beispiel bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit ein und deckt die Rückzahlung der monatlichen Raten für den Kredit ab - sie übernimmt also die Aufgabe der Kreditsicherung. Allerdings verursacht eine Restschuldversicherung durch die monatlichen Beiträge auch Kosten, daher ist es wichtig, sich entsprechend zu informieren.
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