Zur Finanzierung eines Eigenheims rangiert der Bausparvertrag immer noch hoch oben bei den Deutschen. So betrugen zum Ende des vergangenen Jahres sämtliche Bauspareinlagen, die sich bei deutschen Bausparkassen angesammelt hatten, mehr als 123 Milliarden Euro. Doch was passiert mit dem Bausparvertrag, wenn der Sparer – aus welchen Gründen auch immer – sein einstiges Bauvorhaben ad acta legt und somit den Bausparvertrag bzw. das daraus resultierende zinsfeste Darlehen gar nicht mehr benötigt?
In dem Fall kann ein bestehender Vertrag auf Angehörige übertragen werden, im Ausnahmefall auch auf Nicht-Angehörige. Das ist aber immer abhängig von den jeweiligen Konditionen der Bausparkasse. Zu den Angehörigen, an die nach der vorgeschriebenen Abgabenverordnung ein Bausparvertrag übertragen werden kann, gehören neben dem Ehepartner und Kindern auch Geschwister und sogar Verlobte. Eine Übertragung an einen Freund oder Bekannten ist nur sehr selten möglich. Wichtig ist bei allem aber, dass derjenige, auf den der Bausparvertrag übertragen werden soll, eine gewisse Bonität aufweist. Nicht zuletzt ist die Übertragung von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig.
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