Wie der Bundesverband deutscher Banken mitteilt, können Bausparverträge häufig übertragen werden. Dies gilt auch für das Recht, im Anschluss das Darlehen in Anspruch zu nehmen. Zwar muss die Zustimmung zur Übertragung seitens der Bausparkasse erfolgen, die diese Entscheidung nach eigenem Ermessen treffen kann - im Regelfall wird jedoch einem Wunsch auf Übertragung zugestimmt. Es müssen lediglich bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die je nach Bausparkasse und Anbieter unterschiedlich geregelt sich. Die Voraussetzungen für eine Übertragung können in den jeweiligen AGB nachgelesen werden.
Für
Bausparer besteht dadurch in den meisten Fällen die Möglichkeit, den Vertrag an Dritte zu übergeben. Dies kann dann in Betracht gezogen werden, wenn der Vertrag aus diversen Gründen nicht mehr weitergeführt werden soll oder die Bausparer keine Möglichkeit haben, diesen für eine Finanzierung zu nutzen.
Der neue Vertragspartner, der den Bausparvertrag übernimmt, muss zum einen eine ausreichende Bonität nachweisen können und zum anderen ein Angehöriger des ursprünglichen Vertragsnehmers sein, wie der Bundesverband deutscher Banken mitteilt. Einer Übertragung des Bausparvertrags auf Personen, die nicht der Familie angehören findet nur in Ausnahmefällen Zustimmung. Irrelevant ist dabei, in welchem Verwandtschaftsverhältnis die früheren und neuen Bausparer stehen. Dabei kann es sich sowohl um Verlobte, Ehepartner, Geschwister, als auch um Kinder handeln.
Profitieren Sie von unserem kostenlosen Service-Newsletter (erscheint monatlich).
Die wichtigesten Geldspar-Tipps und News zu private Finanzen bequem per E-Mail.
Hier zur Newsletter-Anmeldung.