Bundesfinanzhof: Auch beim Auslandsstudium des Kindes kann ein Anspruch bestehen

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Bisher erhielten Eltern, deren Kind sich für ein Auslandsstudium entscheidet, kein Kindergeld mehr, da das Kind nicht mehr dem elterlichen Haushalt angehört. Das Finanzgericht Niedersachsen kippte diese Handhabung mit dem Urteil Az: 1 K 231/08, sodass die Entscheidung nun vor dem Bundesfinanzhof getroffen werden muss.

Gemäß dem Urteil des Finanzgerichts in Hannover hat die betroffene Familie weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Nach Ansicht der Richter ist dieser nicht automatisch hinfällig, sobald ein Auslandsstudium begonnen wird, wenn sich das Kind zuvor mindestens 5 Monate in Deutschland aufhielt. Frühestens zu Beginn des Folgejahrs besteht die Möglichkeit, dass der Anspruch auf Kindergeld entfällt.

Eltern, deren Kinder sich für ein Studium im Ausland entscheiden, sollten sich an die Familienkassen wenden unter Berufung auf die Revision beim Bundesfinanzhof Az: III R 52/09. Gleichzeitig sollten die betroffenen Eltern einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen, bis der Bundesfinanzhof eine endgültiges Urteil gefällt hat.

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