Eltern bleiben oft auf Kosten für Zahnkorrekturen sitzen

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Viele Eltern kennen das Problem: Die Zähne ihrer Kinder sind nicht gerade gewachsen. Neben den optischen Mängeln kann dies auch zu Problemen beim Beißen, Kauen und Sprechen führen. Zu den Unannehmlichkeiten, die der Jugendliche durch das Tragen einer Zahnspange auf sich nimmt, kommt die Belastung durch die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung für die Eltern.

Nach den Angaben des Experten Dr. Wolfgang Reuter kostet eine Behandlung zwischen 2.000 und 4.500 Euro – manchmal sogar noch mehr. Dies hängt davon ab, ob beide Kiefer betroffen sind oder nur einer oder ob es eine herausnehmbare oder eine festsitzende Spange ist. Ob die Krankenkasse die Kosten dafür ganz, in Teilen oder gar nicht erstattet, hängt davon ab, in welche der fünf Kategorien der Kieferorthopäde die Fehlstellung einstuft.

Bei einer Einstufung in die Kategorien eins (in die die rein kosmetischen Korrekturen fallen) und zwei zahlt die Kasse gar nichts dazu. In der Stufe zwei gibt es bereits Fälle, in denen eine Behandlung auch aus medizinischer Sicht sinnvoll sein kann, die Eltern aber trotzdem die Kosten von mehreren Tausend Euro alleine tragen müssen. Ab der Stufe drei zahlt die Krankenkasse die Standardversorgung. Ab dieser Stufe geht es schon um Fehlstellungen, die das Sprechen und Essen stark erschweren. Den Aufpreis für festsitzende zahnfarbene „Brackets“ und anderen ästhetisch aufwändigen Lösungen müssen die Eltern in jedem Fall selber tragen.

Trotz der hohen Kosten rät Dr. Reuter zur Behandlung einer Fehlstellung, da sie auf lange Sicht die Kiefergelenke belasten und zu einer Erschwerung beim richtigen Zerkleinern von Nahrung führen können. Er empfiehlt, zur finanziellen Entlastung eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abzuschließen, die ausdrücklich auch die kieferorthopädische Behandlung einschließt. Solche Policen können bereits für weniger als 10 Euro monatlich abgeschlossen werden.Wichtig ist, dass eine solche Versicherung bereits abgeschlossen ist, bevor der Kieferorthopäde eine derartige Behandlung nahe legt. Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie empfiehlt, eine solche Versicherung bereits gleich nach der Geburt des Kindes abzuschließen.

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