Mieterhöhung auch bei Hartz IV

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Mieterhöhungen sind für jeden Mieter ein Ärgernis. Besonders hart trifft es aber Mieter, die eh schon vom Existenzminimum Hartz IV leben müssen. Für sie stellt eine Mieterhöhung von mehr als 100 Prozent ein großes Problem dar. So klagte sie gegen den Vermieter, der nach einer Modernisierung die Miete von 100 Euro auf 210 Euro erhöht hatte.

Die Berliner Kanzlei Breiholdt Rechtsanwälte berichtet über den Fall des Berliner Kammergerichtes (Az. 8 U 166/06). Die Klage der Mieterin, dass diese Mieterhöhung für sie unzumutbar sein, ließ das Gericht nicht zu. Die Modernisierung und damit verbundene Mieterhöhung müsse sie dulden, da ihr nach Abzug der Kosten künftig noch genug Geld zum Leben zur Verfügung stünde. Dies sei gegeben, da die Kosten für die Unterkunft, die sie nach den Richtlinien der zuständigen Senatsbehörde erhält, auch nach der Erhöhung ausreichten, um Miete und Nebenkosten zu decken. Somit würde die Mieterhöhung durch Wohngeld aufgefangen und könnte auch bei Hartz-IV-Empfängern nicht unzumutbar sein.


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