Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Internetnutzer ihre drahtlosen Netzwerke gegen Zugriffe unbefugter selbst schützen müssen. Das Urteil besagt, dass Personen, die ungesicherte Funknetze besitzen zwar nicht dafür haftbar gemacht werden können, wenn Fremde sich dieser Netze bedienen und für illegale Downloads verwenden, jedoch können die Inhaber abgemahnt und auf Unterlassung verklagt werden.
BITKOM rät zu Verschlüsselung
Der Branchenverband BITKOM rät daher, das kabellose Netzwerk (WLAN) per Verschlüsselung zu schützen und für Unbefugte unerreichbar zu machen. Nach Schätzungen des Verbandes werden über die Hälfte aller deutschen Breitbandinternetzugänge per WLAN betrieben.
"Autos schließt man ja auch ab!"
Hauptgeschäftsführer der BITKOM Bernhard Rohleder vergleicht den PC mit Haus oder Fahrzeug und weist darauf hin, dass niemand auf die Idee käme, Haustür und Auto offen zu lassen. Auf gleiche Weise sollte man auch seine Kommunikationswege "abschließen" und somit gegen fremde Zugriffe schützen.
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