Weihnachtsgeld kann wegen Krankheit gekürzt werden

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Der Arbeitgeber kürzte 2008 seiner Arbeitnehmerin das Weihnachtsgeld, weil diese 6 Monate krank war. Die Frau klagte daraufhin vor Gericht, weil sie kein Weihnachtsgeld in der vereinbarten Höhe eines Bruttomonatsgehalts erhielt.

Die Richter urteilten für den Arbeitgeber und vertraten die Ansicht, dass ein Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgelds durchaus in Relation zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit innerhalb des Jahres stellen kann. Weiter führten die Richter an, dass die Klägerin ihren Anspruch auf Weihnachtsgratifikation durch den Ausfall von einem halben Jahr aufgebraucht hatte und rechtlich keine Einwände dagegen bestünden.

Nach der Erklärung der Experten der ARAG kann der Anspruch auf Weihnachtsgeld nach dem Urteil der Richter in Mainz sogar gänzlich entfallen.
LAG Rheinland-Pfalz Az: 6 Sa 723/09

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