In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juli 2010 haben die Mieter generell nur einen Anspruch auf den Schallschutz, der zum Zeitpunkt Vorschrift war, als das Gebäude errichtet wurde. Mietminderungen durch Lärm sind daher immer abhängig vom Alter der Wohnung, in der der Mieter lebt.
Seitens des Deutschen Mieterbunds DMB wird das BGH-Urteil als problematisch eingestuft. Wie Lukas Siebenkotten, der Direktor des DMB, erläutert, hat dieses eine Reduzierung der Ansprüche der Mieter beim Schallschutz zufolge, die bis an die Zumutbarkeit grenzen kann.
Der Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft sah die Entscheidung des Bundesgerichtshofs positiv. Begrüßt wurde dabei, dass der BGH den notwendigen Schallschutz nicht an den aktuellen Qualitätserwartungen misst, sondern künftig die technischen Normen zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes zum Tragen kommen.
Mit dem BGH-Urteil wurde die Entscheidung des Landgerichts Bonn aufgehoben. Dieses hatte die Klage eines Vermieters zurückgewiesen, dessen Mieter aufgrund von Trittgeräuschen in der Wohnung, die über seiner Wohnung liegt, 1.700 € als Mietminderung zurückbehalten hatte. In der Entscheidung des Landgerichts wurde zwar erklärt, dass eine Lärmdämmung gemäß DIN-Norm 4109 gegeben sei, in der baulicher Schallschutz geregelt ist. Nach Ansicht des Landgerichts beinhalte diese jedoch nur ein Minimum an Schallschutz. Diese Ansicht wurde vom fünften Zivilsenat des BGH revidiert, der Mieter muss nun die einbehaltene Miete in Höhe von 1.700 € nachzahlen.
Der BGH vertritt die Ansicht, dass Mieter nur einen Schallschutz erwarten können, der als Standard zum Zeitpunkt der Erbauung des Gebäudes Gültigkeit hatte. Die Rechtsprechung in Bezug auf Bauverträge, die beinhaltet, dass die Bauherren beim Hausbau sich nicht mit dem Mindestmaß einverstanden erklären müssen, kann gemäß BGH-Urteil nicht auf Mietverträge übertragen werden und somit dort auch keine Anwendung finden.
Profitieren Sie von unserem kostenlosen Service-Newsletter (erscheint monatlich).
Die wichtigesten Geldspar-Tipps und News zu private Finanzen bequem per E-Mail.
Hier zur Newsletter-Anmeldung.