Es ist ja so einfach und kostenlos, sich Filme und Musik über Tauschbörsen im Internet (sogenanntes Filesharing) wie
BitTorrent,
EMule oder
EDonkey herunterzuladen. Nutzer, die dies tun oder eigene Dateien auf diesen Plattformen anderen Nutzern zur Verfügung stellen, verstoßen jedoch – bewusst oder unbewusst – gegen das Urheberrecht. Und dies kann richtig teuer werden. Es ist nämlich schon längst kein Kavaliersdelikt mehr.
Zahlreiche Rechtsanwälte haben sich bereits auf dieses Gebiet spezialisiert. Und da die Tauschnetzwerke heute fast komplett überwacht werden, ist damit zu rechnen, dass die Nutzer früher oder später Post von solchen Anwälten bekommen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rechnet damit, dass 2010 mehrere Millionen Betroffene Schadenersatzforderungen von 350 bis 1.600 Euro je Film, Album oder Titel erhalten werden.
Wolfgang Baumgarten von der
Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet aus seinen Erfahrungen, dass 90 Prozent der Betroffenen sich nie an einer Tauschbörse beteiligt haben. Können sie dies glaubhaft belegen, kommen sie neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung oft mit einer Strafe von 100 Euro davon. Doch ganz unschuldig sind sie in der Regel nicht, denn die klagenden Anwälte können in der Regel die Verstöße mit Zeitpunkt, Art sowie Anschlussinhaber belegen.
Hier ist nun der Betroffene gefragt, Nachforschungen anzustellen, ob Freunde oder Familienmitglieder über seinen Anschluss aktiv tätig geworden sind. Sobald sich jemand in eine Tauschbörse eingeloggt hat, gibt er automatisch einen Bereich seiner Festplatte anderen Nutzern zum Download frei. Und jeder danach erfolgte Download verletzt das Urheberrecht. In diesem Fall schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Das Einloggen stellt einen aktiven Strafbestand dar und der aktive Rechtsverletzer wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die geforderte Summe zahlen müssen.
In jedem Fall rät Baumgarten jedoch, bei Eingang einer Abmahnung und Forderung sachkundige Hilfe durch die Rechtsanwaltskammer oder die Verbraucherzentralen in Anspruch zu nehmen. Betroffene können sich an spezialisierte Juristen in den Verbraucherberatungszentren Cottbus und Frankfurt (Oder) nach Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) wenden.
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