Drohende Insovenz der Krankenkasse: Tipps für Versicherte wie es weitergeht

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Dass die finanzielle Situation der Gesetzlichen Krankenkassen insgesamt nicht sehr rosig ist, ist kein Geheimnis. Die finanzielle Lage einiger Kassen ist jedoch bereits so schlecht, dass ihnen die Insolvenz droht. Davon betroffen sind aktuell die City BKK, BKK für Heilberufe und Gemeinsamer BKK (Köln). Diese Situation ist auch für die Versicherten neu, denn eine mögliche Insolvenz ist erst bis Anfang 2010 vom Gesetzgeber in mehreren Schritten eingeführt worden. So fragen sich die Versicherten nun, wie es um ihre Rechte und die Absicherung ihrer Gesundheit bzw. Krankheit steht, wenn die eigene Krankenkasse zahlungsunfähig ist.

Die gute Nachricht für diese Versicherten vorweg: Niemand muss sich Sorgen machen, dass er auf den Kosten für eine ärztliche Behandlung oder Medikamente sitzen bleibt. Selbst wenn sich die drohende Insolvenz ihrer Krankenkasse endgültig in eine Zahlungsunfähigkeit ausweiten sollte, haben sie dann die Möglichkeit, sich eine neue Krankenkasse zu suchen. Dies muss bei Pflichtversicherten innerhalb von zwei Wochen geschehen, freiwillig Versicherte haben hierfür sogar drei Monate Zeit. Aufgrund der seit 2007 geltenden Versicherungspflicht darf keine Gesetzliche Krankenkasse den Aufnahmeantrag eines Mitglieds ablehnen. Auch muss niemand befürchten, dass er womöglich gar nicht mitbekommt, dass seine Krankenkasse geschlossen wird und er womöglich diesen Zeitpunkt versäumt: Die Kasse muss eine bevorstehende Schließung allen Versicherten mitteilen.

Bis es jedoch zu diesem Schritt kommt, durchläuft die Krankenkasse noch einige Prozeduren, in denen versucht wird, eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Die Stufe, auf der sich die oben genannten Krankenkassen befinden, ist die erste: Die finanzielle Gefährdung muss der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Dies ist bei den meisten Kassen das Bundesversicherungsamt BVA in Berlin. Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen/AOK das Landesgesundheitsministerium.

Die jeweilige Aufsichtsbehörde überprüft daraufhin, ob die Gefährdung durch die finanzielle Hilfe anderer Kassen, ihren Verbänden oder dem gemeinsamen Spitzenverband beseitigt werden kann. Anschließend prüft die Aufsichtsbehörde die Möglichkeit einer Fusion mit einer anderen Krankenkasse, die sich dazu bereit erklärt. Zu so einer Fusion kann die Aufsichtsbehörde die finanziell angeschlagene Kasse sogar zwingen.

Erst wenn diese Möglichkeiten nicht von Erfolg gekrönt sind, schließt das Amt die Kasse und wickelt die Schließung ab. Sie veranlasst dann auch die Information der Versicherten und teilt ihnen mit, dass sie eine andere Krankenkasse wählen sollen.

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