Bequemlichkeit kann teuer sein – das gilt besonders bei der Stromversorgung. So bleiben über 80 Prozent der deutschen Haushalte beim alten Stromanbieter und auch in ihrem alten Tarif, der sich aus einer Grundversorgung und verbrauchsabhängigen Kosten zusammensetzt. Doch es lohnt sich, Stromtarife überprüfen. Zum Beispiel könnte eine vierköpfige Familie in Nordrhein-Westfahlen, die im Jahr ca. 3.500 hWh Strom verbraucht, bis zu 250 Euro jährlich sparen.
Es muss nicht gleich der Anbieterwechsel sein. Schon der Wechsel in einen neuen Tarif beim gleichen Stromanbieter kann Einsparungen bringen. Zu beachten sind jedoch z.B. durch den Wechsel entstehende neue Bindungsfristen an den Versorger.
Die Angst, dass ein fremder Anbieter aus welchem Grund auch immer keinen Strom mehr liefern kann, ist unbegründet. Sollte dieser Fall eintreten, wird der Haushalt sofort durch den örtlichen Grundversorger beliefert und der Verbraucher kann sich innerhalb von drei Monaten einen neuen Anbieter suchen.
Auch Verbraucher, die Öko-Strom nutzen möchten, finden heute fast überall ein entsprechendes Angebot, das preislich kaum von dem Normalangebot des örtlichen Grundversorgers liegt. Beim Wechsel eines Tarifes oder eines Versorgers sollte jedoch immer darauf geachtet werden, dass die Preise, die miteinander verglichen werden, auch Endpreise sind. Denn oft setzt sich dieser aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Neben dem Preis für die einzelne Kilowattstunde können Grundgebühren, Abrechnungskosten und weitere Kosten in der Endrechnung enthalten sein. Daher sollten diese Preisbestandteile bei der Kalkulation mit eingerechnet werden. Tarifrechner im Internet geben hier zuverlässig Auskunft. An dieser Stelle empfehlen wir den
Strompreis-Vergleichsrechner auf Tarife-Verzeichnis.de.
Als Berechnungsgrundlage sollte das auf der letzten Stromrechnung ausgewiesene Verbrauchsvolumen dienen. Daneben ist der eigene Standort gefragt. Nach Eingabe der Postleitzahl und der Verbrauchsmenge erhalten Verbraucher dann eine Liste mit Angeboten. Zu beachten ist jedoch, ob die Tarifrechner bestimmte Voreinstellungen haben und nicht das aktuell preisgünstigste Angebot ist immer das beste. Lange Vertragslaufzeiten können den Verbraucher unflexible machen und ihn über lange Zeit hinweg daran hindern, neue, günstigere Tarife zu nutzen.
Ein Vertrag sollte nicht länger als ein Jahr laufen und die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen. Auch ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen sollte Vertragsbestandteil sein. Angebote, bei denen der Verbraucher Vorausleistungen zu erbringen hat, sollten gemieden werden. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Anbieters ist dieses Geld weg.
Anbieter von Festpreistarifen kalkulieren ihre Risiken in ihre Angebote ein. Daher sollte bei solchen Angeboten drauf geachtet werden, dass der Preis nicht über dem allgemeinen Preis des Grundversorgungstarifes liegt. Gefährlich sind solche Angebote, wenn der Festpreis nur für bestimmte Bestandteile gilt, weil dann mögliche Preiserhöhungen auf die nicht festgeschriebenen Teilbereiche umgelegt werden.
Hat man nun einen neuen Stromanbieter oder einen günstigeren Stromtarif gefunden, übersendet man ausgefüllte und unterschriebene Veratragsformulare sowie eine evtl. Vollmacht zur Kündigung des Altvertrages. Alles weitere übernimmt der neue Stromanbieter. Zähler werden nicht ausgetauscht und Kosten für den Wechsel dürfen nicht anfallen. Spätestens einen Monat nach dem Wechsel sollte man die Bestätigung und Abschlussrechnung des alten Stromanbieters erhalten haben.
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