Last Minute Urlaub ist nicht immer ein Schnäppchen, denn nur Angebote, in denen die Reise innerhalb 14 Tagen nach der Buchung angetreten wird, sind tatsächliche Last Minute Angebote. Auf dem Markt gibt es daher zahlreiche Angebote mit Etikettenschwindel, bei denen die ganz regulären Reisen nur unter der Rubrik Last Minute präsentiert werden. Ein Preis- Leistungsvergleich der Last Minute Angebote ist auf jeden Fall sinnvoll – auch für die preislich interessanten Ziele für kurzfristige Reisen in dieser Urlaubssaison: Griechenland, Türkei oder Mallorca.
Wer Schnäppchen als Last Minute Urlaub buchen möchte, sollte sich die regulären Preise vom Veranstalter nennen lassen. Rechtlich gesehen darf ein Reiseangebot nur mit dem Zusatz Last Minute ausgezeichnet werden, wenn die Buchung tatsächlich nicht früher als 14 Tage vor Abreise getätigt wird. Ansonsten gelten für Last Minute Reisen dieselben Rechte wie für Pauschalreisen. Bei höherer Gewalt ist es möglich, den Reisevertrag zu kündigen und falls das Angebot nicht den Beschreibungen entspricht, bestehen dieselben Rechte auf Reklamationen.
Da viele Last Minute Angebot häufig nur die Kategorie des Hotels, die Verpflegung und den Zielort enthalten, sollten Urlauber darauf achten, Angebote zu bevorzugen, in denen die Reisedetails ausführlicher beschrieben sind. Dies erleichtert zum einen den Vergleich der einzelnen Reisen und stärkt zum anderen die Position der Urlauber bei Reklamationen. Allein die Angabe über die Anzahl der Sterne der Hotels gibt keinerlei Aufschlüsse über die tatsächliche Ausstattung der Hotels.
Wie bei einer regulären Pauschalreise ist auch für den Last Minute Urlaub der Sicherungsschein notwendig. Damit erhalten die Verbraucher eine Absicherung, falls der Veranstalter zahlungsunfähig wird und Insolvenz anmeldet. Generell sollte die Bezahlung der Reisen erst nach Aushändigung des Sicherungsschein getätigt werden. Im Regelfall liegt der Sicherungsschein bei oder ist auf der Rückseite der Reisebestätigung zu finden.
Für Last Minute Reisen, die in kürzerem Abstand als 7 Werktage zum Antritt der Reise gebucht werden, sind die Veranstalter nicht zur Ausstellung einer Reisebestätigung verpflichtet. Somit entfällt die Möglichkeit für die Urlauber, die AGB einzusehen. Meist werden die Reiseunterlagen bei so kurzfristigen Buchungen der Last Minute Reisen am Flughafenschalter des Reiseveranstalters hinterlegt. Dennoch müssen die Reisenden Informationen erhalten über mögliche Ansprechpartner und die Vorgehensweise bei Reklamationen.
Nähere Informationen stehen auf der Internetseite der
Verbraucherzentrale Bayern zur Verfügung.
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